SÜDWESTER: Pech im Spiel
Zu nah waren sie beieinander, die fünf Spielhallen in Göttingen, über die am Mittwoch das örtliche Verwaltungsgericht zu entscheiden hatte. Seit 2012 hatten die Abzock-Höllen Zeit, den neu vorgeschriebenen Mindestabstand von 100 Metern voneinander einzuhalten und zu regeln, welches Etablissement vor Ort weiter verlorene Seelen um ihr letztes Hemd bringen darf. Haben sie aber nicht. Also wählte die Stadt Göttingen das einzig angemessene Verfahren – und entschied per Los. „Zu Recht“, sagt das Gericht: Es sei nicht erkennbar, welches andere Verfahren hätte gewählt werden können. Außer natürlich: Strip-Poker.
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