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Maßregelvollzug sicher

JUSTIZ Bei Lockerungen im Maßregelvollzug gab es 2016 sechs kleinere Verstöße, aber keine Flucht

Sechs Mal haben Straftäter im Maßregelvollzug im Jahr 2016 bei Lockerungen wie Freigängen gegen die Auflagen verstoßen. Das erklärte ein Sprecher der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz am Mittwoch. In allen Fällen seien die Straftäter jedoch lediglich zu spät von ihrem genehmigten Ausgang in den Vollzug zurückgekehrt. Geflüchtet sei keiner von ihnen. In zwei Fällen seien während des Freigangs jedoch kleinere Straftaten begangen worden – ein versuchter und ein tatsächlich erfolgter Ladendiebstahl.

Im August waren 247 Patienten im Maßregelvollzug der Hansestadt untergebracht. Davon durften 86 die Einrichtung in Begleitung verlassen, 77 auch ohne Begleitung. Alle hatten Straftaten begangen, wurden vom Gericht aber aufgrund psychischer Erkrankung oder Suchterkrankung für nicht voll schuldfähig erklärt.

Ziel des Maßregelvollzuges ist es laut Behördenangaben, die Patienten so weit zu heilen, dass sie keine Gefahr mehr für sich oder die Allgemeinheit darstellen. Zu den sogenannten Lockerungen gehören etwa der vom Personal begleitete Ausgang, die Außenbeschäftigung und der Freigang. (dpa)

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