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Archiv-Artikel

Loske verbietet Brummis

VERKEHRSPOLITIK Seit gestern dürfen Lastkraftwagen nicht mehr auf der Kattenturmer Heerstraße fahren. Brinkumer Unternehmen wollen klagen

Von kawe

Trotz der Proteste von Brinkumer und Stuhrer Unternehmen hat Bremens Bausenator Reinhard Loske (Grüne) gestern das LKW-Fahrverbotsschild an der Kattenturmer Heerstraße enthüllt. Ab sofort dürfen auch tagsüber – bisher galt das Verbot nur nachts – keine LKW über 7,5 Tonnen dort entlangfahren. Als „Umleitung“ ist zwar der Arsterdamm ausgeschildert, die Idee ist aber, dass die LKW die 7 Kilometer längere Strecke über den Autobahnzubringer Arsten nehmen.

Unmittelbar nach der Enthüllung des Verbotsschildes ratterten die LKW munter weiter durch die dicht bewohnte Straße. Die Durchsetzung des Verbotes sei Sache der Polizei, erklärt der Sprecher des Bausenators. 3.000 bis 4.000 LKW passieren die Kattenturmer Heerstraße täglich, meinte ein betroffener Anwohner – es sei völlig unverständlich, warum als Umleitung der ebenfalls dicht besiedelte Arsterdamm empfohlen wird.

Die Sperrung der Kattenturmer Heerstraße war eines der Themen des „runden Tisches“ zum Bau der A 281 gewesen. Die bisherige, von der Bürgerinitiative heftig kritisierte Planung hatte vorgesehen, dass zumindest vorübergehend noch mehr Verkehr auf die Kattenturmer Heerstraße gelenkt wird. Unternehmen aus Brinkum und Stuhr haben gegen diese Maßnahme der Verkehrsentlastung protestiert, weil sie einen 7-Kilometer langen Umweg bedeutet. Zumal wenn wegen der Baustellen die A 1 oft verstopft ist, sei dies eine nicht zu vertretende Verdrängung, sagt der Verkehrs-Experte im Rathaus von Stuhr, Hartmut Martens. Immerhin sei die Kattenturmer Heerstraße eine Bundesstraße. Wenn die A 281 fertig gestellt sei und als Entlastung zur Verfügung stehe, dann sei diese Maßnahme verständlich und zum Schutz der Anwohner gerechtfertigt, nicht aber jetzt.

Brinkumer Unternehmen haben über den Bremer Anwalt Nicolai Rosin Widerspruch gegen diese Maßnahme der Verkehrsberuhigung eingelegt. Zudem hat er vor dem Verwaltungsgericht einen Eilantrag gestellt. Die Anordnung der Maßnahme sei aus seiner Sicht „rechtsfehlerhaft“, sagt er, weil eine Abwägung nicht stattgefunden habe. Insbesondere sehe er keine Begründung dafür, dass eine Bundesstraße für einen Teil des Verkehrs gesperrt werde. Die Behörde habe mit dem Lärmschutz für 59 Anwohner argumentiert. Auch im Bremer Flächennutzungsplan sei diese Straße als Hauptverkehrsader ausgewiesen. kawe