Babys in die Verbrecherdatei

Der Leiter der Hamburger Rechtsmedizin, Klaus Püschel, macht wieder Politik: „Schon bei der Geburt sollte von jedem der genetische Code genommen und gespeichert werden“, forderte der Mediziner gestern zu Beginn eines Rechtsmedizinerkongresses in Hamburg. Damit griff Püschel eine alte CSU-Forderung zur totalen DNA-Erfassung der Bevölkerung wieder auf. Zudem solle von jedem Ausländer bei der Einreise eine DNA-Probe entnommen werden. Laut Püschel sollen Gentests nicht nur zur Aufklärung schwerer Straftaten wie Tötungsdelikten und Vergewaltigungen, sondern auch bei Einbruch zulässig sein – was ohnehin schon seit dem 1999 von Rot-Grün verabschiedeten „DNA-Änderungsgesetz“ möglich ist. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar wies Püschel prompt in die Schranken. „Diese Aussage hat erhebliche Tragweite, die weit über medizinische Aspekte hinausgeht“, kritisiert er und verweist auf das Bundesverfassungsgericht: „Diese unterschiedslose Erfassung genetischer Daten von Neugeborenen liegt weit jenseits des verfassungsrechtlich Zulässigen.“ Experten warnen überdies vor DNA-Missbrauch, da nicht automatisch jemand, der am Tatort war, der Täter sein muss. Auch könnten vorsätzlich falsche DNA-Spuren gelegt werden. KVA