Unbefangen gezählt

Korruptionsprozess: Gericht schützt Gutachter

Bremen taz ■ Am 62. Verhandlungstag gegen den früheren Bau-Abteilungsleiter Gottfried Z. hat das Landgericht gestern einen Befangenheitsantrag gegen den neuen Gutachter zurückgewiesen. Der Bauexperte Rolf Neddermann hatte wie sein Vorgänger den Eindruck gewonnen, dass die Umbaukosten am Privathaus des Bauabteilungsleiters für die Firma Zechbau deutlich höher waren als der in der Rechnung ausgewiesene und dann von Z. bezahlte Preis. Z. muss sich wegen Bestechlichkeit verantworten. Was die Verteidigung gegen den Gutachter ins Feld geführt habe, seien „grundlose Unterstellungen“, urteilte das Gericht.

Anschließend ging es um die Frage, ob es eine Amtspflichtverletzung gewesen war, dass sich Zantke für die Vergabe des Umbauauftrages Lettow-Vorbeck-Kaserne (neues Polizeipräsidium) an Zechbau ohne Ausschreibung ausgesprochen hatte. kawe