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Nudelnvor Gericht

Religion Streit über Anerkennung von „Spaghettimonster“ wird fortgesetzt

Es geht mal wieder um die Nudel in der Uckermark. Genauer: um das „Spaghettimonster“ in Templin. Ein Verein, der sich „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ nennt, will, genauso wie Kirchen es mit ihren Gottesdienstzeiten tun, mit Schildern am Ortseingang auf seine „Nudelmesse“ hinweisen. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte das verneint – am kommenden Freitag befasst sich im Berufungsverfahren das Brandenburgische Oberlandesgericht mit dem Fall.

Der Religions-Parodie-Verein will erreichen, dass er vier Infoschilder aufstellen darf, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Verklagt hatte die Vereinigung das Land Brandenburg, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen. Dieser hatte die Schilder abgelehnt. Das Landgericht in Frankfurt (Oder) hatte sich in seinem Urteil im April 2016 darauf bezogen, dass es keine wirksame Vereinbarung für das Anbringen gebe.

Der Verein hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Er hatte darauf gepocht, dass die „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ als Weltanschauungsgemeinschaft die gleichen Rechte haben müsste wie etablierte Kirchen.

Die „Spaghettimonster-Kirche“ war vor mehr als zehn Jahren in den USA als Kritik daran gegründet worden, dass unter anderem der Kreationismus immer mehr Einfluss auf den Schulunterricht genommen habe. Deren Anhänger lehnen die Evolutionstheorie nach Charles Darwin ab. Es gibt auch in Deutschland mehrere Gemeinden, die Anhänger nennen sich „Pastafari“.

Als der Uckermark-Ableger der Vereinigung erstmals seine Schilder mit den Messe-Uhrzeiten samt Abbildung des „Spaghettimonsters“ aufgehängt hatte, waren es ausgerechnet jene Masten, an denen auch die katholische und die evangelische Kirche mit Schildern auf ihre jeweiligen Gottesdienste hinwiesen. Bis das juristische Tauziehen beendet ist, erlaubt die Stadtverwaltung dem Verein, die Schilder an anderen Stellen an den Ortseingängen aufzuhängen. (dpa)

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