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Archiv-Artikel

„Der Anleger kauft nur ein Versprechen“

DUBIOS Aufsicht geht gegen unerlaubte Zweitmarkt-Firmen vor. Ben Fischer erläutert, worauf Kunden achten sollten

Ben Fischer

■ ist Pressesprecher bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin, die unter anderem gegen unseröse Zweitmarktangebote vorgeht.

taz: Die Finanzaufsicht BaFin hat sechs Unternehmen untersagt, Lebensversicherungen aufzukaufen. Warum dürfen DFI Holding AG, 4Future-Capital GmbH, Pecunia-Concept AG, Garantie-Wert GmbH, Global Finiancial Invest AG und HLO Consulting Group GmbH keine Geschäfte mehr betreiben?

Ben Fischer: Anders als bei üblichen Zweitmarktangeboten haben Kunden dieser Unternehmen für den Verkauf ihrer Lebensversicherung keinen einmaligen Sofortbetrag bekommen. Auch wurde ihre Lebensversicherung von den „Käufern“ nicht wie üblich weitergeführt, sondern gekündigt. Das damit erlöste Geld sollten sie, zumindest teilweise, erst später erhalten. In einigen Fällen wurden hierfür auch Ratenzahlungen mit unterschiedlichen Laufzeiten vereinbart. Solche Verträge sind im Einzelfall als Einlagengeschäft zu qualifizieren und damit erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis dafür hatten die Unternehmen jedoch nicht bei der BaFin eingeholt.

Wie erkennen jene, die ihre Versicherung verkaufen wollen, ob ein Unternehmen seriös ist?

Die Unternehmen des klassischen Zweitmarkts bieten regelmäßig eine zeitnahe Zahlung des Kaufpreises an und führen die aufgekaufte Lebensversicherung im eigenen Namen weiter. Ein solches Geschäft muss nicht von der BaFin genehmigt werden. Anders sieht es aus, wenn die Kaufpreiszahlung aufgeschoben ist oder Ratenzahlungen vereinbart werden. Dann sollten Verbraucher skeptisch werden. In einem Fall wurde einem 70-Jährigen die Lebensversicherung abgekauft und eine Ratenzahlung über 32 Jahre Laufzeit vereinbart. Dieser Kunde bekommt den vollen Kaufpreis für seine Versicherung also erst im Alter von 102 Jahren zurück. Generell sollten sich Anleger nicht auf Angebote einlassen, die ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben werden. Der Anleger kauft schließlich kein „Produkt“, sondern nur ein Versprechen und er sollte sich fragen, was ein solches Versprechen wert ist.

Nehmen solche unseriösen Angebote zu?

Aktuell ermitteln wir gegen rund 60 Zweitmarkt-Anbieter, bei denen wir einen Verdacht haben, dass sie unerlaubte Geschäfte betreiben. Häufig handelt es sich um Unternehmen, die mit unrealistischen Renditeversprechen werben.

Was können Verbraucher tun, die im Zweifel sind, ob ihr Vertrag in Ordnung ist?

Verbraucher können ihre Unterlagen in Kopie an die BaFin schicken. Die Kollegen schauen sich das Angebot an und überprüfen gegebenenfalls den Anbieter. Tipps für einen Vertragsausstieg oder eine Rechtsberatung, die über die Beurteilung der Erlaubnispflicht des Geschäfts hinausgeht, darf die BaFin allerdings nicht geben. Verbraucher können ihren Vertrag bei Rechtsberatern zivilrechtlich prüfen lassen oder sich an eine Verbraucherzentrale wenden.

INTERVIEW: SIMONE WEIDNER