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Das Prinzip Genossenschaft

Die Grundprinzipien einer Genossenschaft sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Eine „eingetragene Genossenschaft“ (eG) setzt sich aus Einzelpersonen zusammen, den Mitgliedern. Diese Unternehmensform ist demokratisch organisiert. Niemand schöpft niemandem Gewinn ab, Überschüsse bleiben in der Gemeinschaft.

Um Mitglied einer Genossenschaft zu werden, muss in der Regel ein Beitrag gezahlt werden. Diese Einlage bildet das Stammkapital der Genossenschaft. Wer seine Mitgliedschaft kündigt, bekommt seine Einlage wieder ausgezahlt. Eine Kaution wird hingegen nicht fällig.

Die Mitglieder einer Genossenschaft wählen in der Regel alle fünf Jahre die Vertreterversammlung. Diese wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates. Darüber hinaus nimmt sie den Lagebericht des Vorstands sowie den Bericht des Aufsichtsrats entgegen. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und begleitet ihn in seiner Arbeit. Der Vorstand wiederum leitet die Genossenschaft. LK

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