: Terror-Kronzeuge zu sehr verwöhnt
DÜSSELDORF ap ■ Schadi Abdalla, Kronzeuge im Düsseldorfer Prozess gegen mutmaßliche Al-Tawhid-Mitglieder, soll während der Haft unzulässige Vorteile genossen haben. Das OLG Düsseldorf gab gestern einem Antrag mehrerer Verteidiger statt, frühere Mithäftlinge Abdallas zu vernehmen. Er soll in der JVA Köln einen Laptop mit Internetzugang genutzt und ständig zusätzliche Lebensmittel erhalten haben. Verteidiger erklärten, durch den Internetzugang habe Abdalla möglicherweise „unüberschaubare Mittel“ zur Verfügung gehabt, um sich auf die Zeugenaussage vorzubereiten. Abdalla war im November 2003 zu vier Jahren Haft verurteilt und später vorzeitig entlassen worden. Im Prozess gegen drei mutmaßliche Al-Tawhid-Mitglieder und einen Helfer war er der Hauptzeuge. Das für gestern geplante Plädoyer der Bundesanwaltschaft wurde verschoben.