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Mehr Brutto vom Netto

Sozialmieten Der Senat will die Zuschüsse erhöhen

Für das Jahr 2018 plant der Senat eine umfassende Reform des sozialen Wohnungsbaus mit dem Ziel, die Sozialmieten zu dämpfen und Belegungsbindungen zu erhalten. Ein sogenanntes Vorschaltgesetz soll einige Punkte schon vorab regeln. Auf einen entsprechenden Entwurf, der laut Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) möglichst schnell vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden soll, hat sich der Senat am Dienstag verständigt.

Vorgesehen ist, im Berliner Wohnraumgesetz die Bezugsgröße für den Mietzuschuss für Sozialmieter mit niedrigen Einkommen zu verändern. Künftig soll sich der Zuschuss auf die Bruttowarm- statt wie bisher auf die Nettokaltmiete beziehen.

Bis zu 245 Euro

Indem auch die Nebenkosten mit einbezogen werden, können Sozialmieter, deren Warmmiete höher als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens ist, einen höheren Mietzuschuss erhalten. Erwartet wird, dass die durchschnittliche Bezuschussung von derzeit 84 Euro auf 245 Euro steigen könnte. Für die Unterstützung der etwa 17.000 Berechtigten stehen im aktuellen Haushalt 35 Millionen Euro bereit. Wie mögliche Berechtigte davon erfahren, darüber will sich Lompscher „Gedanken machen“. Darüber hinaus will der Senat verhindern, dass Objekte ohne Anschlussförderung bei einem Verkauf aus der Sozialbindung entlassen werden. Die seit 2011 geltende Regelung, die ursprünglich dem Schutz der Mieter dienen sollte, hat laut Lompscher nicht funktioniert. Der Stadt gingen Sozialwohnungen verloren, und aufgrund der teils sehr hohen Baukosten im sozialen Wohnungsbau konnten die Mieten nach einem Verkauf und dem vorzeitigen Ende der Förderung stark steigen.

Verboten werden sollen zudem auch rückwirkende Mieterhöhungen im sozialen Wohnungsbau. Erik Peter

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