IM STREIT MIT DEN GASLIEFERANTEN MUSS DAS KARTELLAMT HART BLEIBEN : Marktmacht vor Gericht brechen
Einen Versuch war es allemal wert. Gleichwohl waren die Chancen, die Differenzen zwischen Eon/Ruhrgas und dem Bundeskartellamt auf dem Verhandlungswege zu lösen, von Anfang an nicht gerade üppig. Denn es geht bei der Frage, wie lange Verträge zwischen Erdgaslieferanten und Verteilunternehmen laufen dürfen, um viel Marktmacht und um sehr viel Geld. Nicht überraschend, dass zumindest Eon als größter Player in Deutschland freiwillig zu keinen Zugeständnissen bereit ist.
Damit steht das weitere Szenario zumindest in einem Punkt fest: Die Gerichte werden entscheiden müssen. Denn Kartellamtschef Ulf Böge hatte bereits im Vorfeld der Verhandlungen angekündigt, mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln gegen die Praxis der Ferngaslieferanten vorzugehen.
Aus Sicht der Verbraucher eine gute Entscheidung: Sollte das Kartellamt sich durchsetzen, erhalten Gasversorger mehr Flexibilität bei der Wahl ihres Vorlieferanten. Das birgt eine kleine Chance auf sinkende Preise. Übersteigerte Hoffnung sollten sich die Endverbraucher aber nicht machen, unabhängig davon, wie das Gericht entscheidet. Denn selbst wenn das Kartellamt sich durchsetzt, dürfte die preisdämpfende Wirkung des Urteils moderat bleiben – schließlich sind die globalen Energiemärkte langfristig angespannt.
Dennoch muss das Kartellamt beim Gang vor Gericht hart bleiben. Zumal es der Behörde ohnehin nur sekundär um die Verbraucherpreise gehen kann als vielmehr darum, dass im formal deregulierten Gasmarkt endlich die Spielregeln etabliert werden müssen. Denn diese fehlen nach wie vor – andernfalls wäre der aktuelle Streit längst geschlichtet. Schließlich ist die Auseinandersetzung zwischen Eon und den Kartellbehörden im Kern reichlich banal: Der eine will Langfristverträge, der andere lieber Kontrakte von kurzer Dauer. Fraglich bleibt, wo man die Grenzen des Zulässigen zieht. Die Politik hat über diese Frage nie entschieden – also werden die Gerichte nun die Marktregeln definieren. Und das Kartellamt muss den Startschuss dazu geben. BERNWARD JANZING