DAILY DOPE (588)

In Australien ist ein strenges Anti-Doping-Gesetz auf den Weg gebracht worden. Nach dem Entwurf müssen Sportler, denen nachgewiesen wird, dass sie über den Gebrauch von leistungssteigernden Substanzen falsch ausgesagt haben, mit Gefängnisstrafen rechnen. Grundlage dieses Gesetzes ist eine Erklärung, die alle australischen Spitzensportler unterzeichnen müssen. Darin müssen sie dem nationalen olympischen Komitee des Landes gegenüber versichern, nie gedopt zu haben. Während Sportler, die schon einmal wegen Dopingdelikten gesperrt waren, auch weiterhin für Australiens Olympiateam nominiert werden können, gilt für Trainer und Betreuer eine absolute Null-Toleranz-Politik. So dürfen der ehemalige Vizepräsident des australischen Radsportverbands Stephen Hodge oder Matt White, der ehemalige Sportdirektor der Rennställe Garmin-Cervelo und GreenEdge, die beide zugegeben haben, in ihrer aktiven Karriere gedopt zu haben, keine Funktionen in einem australischen Olympiateam mehr übernehmen.

Derweil kommt auch in Deutschland eine Debatte über ein Anti-Doping-Gesetz in Gang, das über die bestehenden Regelungen hinausgehen soll, in denen Sportler wegen des Besitzes erheblicher Mengen von Dopingsubstanzen oder des Handels damit verurteilt werden können. Per Bundesratsinitiative kämpft nun das Land Baden-Württemberg für die Einführung eines Straftatbestands Sportbetrug. Das kündigte der Justizminister des Landes, Rainer Stickelberger (SPD), in Stuttgart an. „Damit hätten wir eine neue Strafnorm, die eine Bestrafungsmöglichkeit für Berufssportler schafft, die gedopt an einem Wettkampf teilnehmen.“ Auch Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte immer wieder ein Anti-Doping-Gesetz angeregt. Sie konnte sich mit ihren Vorstellungen indes in ihrem schwarz-gelben Kabinett nicht durchsetzen.