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Archiv-Artikel

Auf den Hund gekommen

Senat beschließt Gesetzentwurf über die Haltung von Hunden. Alle Vierbeiner werden maschinenlesbar. An Versicherungs- und Kotbeseitigungspflicht führt kein Weg vorbei

Der maschinenlesbare Hund wird zur Pflicht in Hamburg. Ab kommendem Jahr müssen bellende Vierbeiner in der Hansestadt per Chip identifizierbar, registriert und versichert sein. So sieht es der Entwurf für ein neues Hundegesetz vor, den gestern der Senat vorgelegt hat.

Danach müssen alle Hunde nicht nur behördlich angemeldet, sondern auch mittels eines unter die Haut injizierten Mikrochips „fälschungssicher“ gekennzeichnet werden. Zudem muss für alle Hunde, ob Zwergpinscher oder Pittbull, vom Halter eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von einer Million Euro abgeschlossen werden.

Weitere Neuerungen: Hunde dürfen außerhalb des heimischen Gartens und der 80 ausgewiesenen Freilaufanlagen nur angeleint über Wege und Wiese laufen. Einzig Halter, die mit ihren Hunden eine Gehorsamkeitsprüfung abgelegt und einen Hundeführerschein erworben haben, können Bello auch ungezügelt Gassi schicken. Zum Thema Kot und Köter sieht das neue Hundegesetz fortan eine „Beseitigungspflicht“ vor. Wer sich dabei erwischen lässt, wie er das Häufchen seines vierbeinigen Lieblings den organischen Zerfallsprozessen überantwortet, ist mit einer Geldbuße zwischen 25 und 150 Euro dabei.

Was dem Senat lieb ist, kommt die Hundebesitzer teuer: Eine Gehorsamkeitsprüfung – Voraussetzung für leinenloses Laufen – ist nicht unter 50 Euro zu absolvieren. Stolze Besitzer so genannter „widerlegbar gefährlicher Hunderassen“ – wie Rottweiler oder Mastiff – müssen für eine Freistellung vom Leinenzwang sogar 109 Euro aufwenden. Und: Der Hundeführerschein gilt nur für einen Menschen und einen bestimmten Hund. Besitzt etwa eine vierköpfige Familie drei Vierbeiner, sind zwölf Führerscheine vonnöten, damit die Leine stets in der Schublade bleiben kann.

Der gestern präsentierte Gesetzentwurf muss noch eine öffentliche Anhörung am 19. Oktober sowie, voraussichtlich im November, die Befassung in der Bürgerschaft bestehen, ehe er am 1. Januar in Kraft treten kann. Herr- und Frauchen bleibt dann noch ein Jahr Zeit, um allen Registrierungs- und Versicherungspflichten ordentlich nachzukommen.

Die SPD-Fraktion kündigte gestern bereits Korrekturbedarf an: Hundehalter, die die Prüfungen schon abgelegt hätten, dürften nicht noch einmal einen Hundeführerschein ablegen müssen, bellt SPD-Innenexperte Andreas Dressel. Zudem drohe das Verfahren ein „bürokratisches Monster“ zu werden.

Auch die GAL ist unzufrieden. Die „Aufhebung des Leinenzwangs sollte auf Wege in einzelnen Parks beschränkt bleiben, wo keine Kinderspielplätze und Spielwiesen angrenzen“, befand ihr Umweltexperte Christian Maaß. Marco Carini