: Mehr Zuverdienst für ALG-II-Bezieher
NÜRNBERG ap ■ Bezieher von Arbeitslosengeld II können ab 1. Oktober mehr dazuverdienen. Ab dann gelten neue Einkommensfreibeträge, teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) gestern mit. Sie werden künftig nicht mehr aus dem Netto- sondern dem Bruttoeinkommen berechnet. Die ersten 100 Euro aus Erwerbseinkommen würden grundsätzlich nicht auf das ALG II angerechnet. Auch die Eigenheimzulage wird nicht mehr als Einkommen gewertet, wenn sie tatsächlich zur Finanzierung einer selbst bewohnten Immobilie dient. Neu sei auch, dass einmalige Einnahmen wie Steuerrückerstattungen oder Weihnachtsgeld nicht mehr zum völligen Wegfall des Anspruchs führen. Die neuen Regelungen greifen zunächst nur bei denen, die ab 1. Oktober erstmals ALG II erhalten. Für alle anderen treten die Freibeträge erst in Kraft, wenn sie den Folgeantrag stellen.