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Strengere Regeln

REFORM Eine neue Verordnung regelt die Mindestanforderungen für die Ausbildung zum Mediator. Bisher war das nur unverbindlich geregelt. Fortbildungen werden jetzt Pflicht

von André Zuschlag

Ab September gilt eine Verordnung, die erstmals eine Ausbildung zum qualifizierten Mediator festschreibt. Die Mediation soll dadurch gestärkt werden.

Konflikte werden in Deutschland immer häufiger durch Mediationen gelöst. Sie können dafür sorgen, dass Auseinandersetzungen nicht eskalieren oder erst durch ein Gerichtsurteil beendet werden müssen, sondern dass zur Zufriedenheit aller Konfliktparteien eine Lösung gefunden wird. Bisher gab es jedoch vonseiten des Gesetzgebers nur unverbindliche Ausbildungsanforderungen an die Mediatoren. Eine dieses Jahr in Kraft tretende Verordnung soll dies ändern. „Wer sich nun als zertifizierter Mediator bezeichnen möchte, muss eine festgelegte Ausbildung mit Mindestanforderungen absolviert haben“, erklärt Friederike Matheis, Vorstandsmitglied der Mediationszentrale Hamburg. Für Verbraucher soll die neue Verordnung gewährleisten, dass man in Konfliktfällen auf qualifizierte Mediatoren zurückgreifen kann.

Der Bundestag hatte im August die „Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung“, die im Bundesjustizministerium erarbeitet wurde, erlassen. „Durch die Verordnung wird der Inhalt der Ausbildung ebenso einheitlich festgelegt wie die regelmäßige Fortbildungsverpflichtung“, erklärt Matheis, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit seit über 15 Jahren auch als Mediatorin arbeitet. Am 1. September dieses Jahres tritt die Verordnung in Kraft. Bisher bieten diverse private Institute, teilweise auch Universitäten, Kurse an, die allerdings nicht einheitlich sind.

Verpflichtend ist künftig die Teilnahme an einer Ausbildung über insgesamt 120 Stunden. Auch sind regelmäßige Fortbildungen vorgeschrieben. Innerhalb von vier Jahren müssen dann Kurse im Umfang von 40 Stunden belegt werden. Auch die Anerkennung einer im Ausland gemachten Ausbildung ist nun geregelt. Bisher gab es keinerlei vom Gesetzgeber vorgegeben Anforderungen. Bereits 2012 verkündete das Bundesjustizministerium, diese Verordnung erlassen zu wollen. Kritisch sieht Matheis den Verzicht des Ministeriums auf Einrichtung einer zentralen Prüfstelle, sodass es keine einheitlichen Abschlussprüfungen geben wird.

Nicht nur theoretisch

Positiv ist aus ihrer Sicht, dass der inhaltliche Fokus in der Verordnung nicht allein auf die theoretische Wissensvermittlung liegt, sondern die praktische Erfahrung gefördert wird. Teil der Ausbildung ist die Supervision, also die begleitende Aufsicht bei einer Mediation. Wichtig sei, dass Mediatoren durch sicheres und Vertrauen schaffendes Auftreten den Konfliktparteien gegenübertreten: „Man muss zwar Empathie entwickeln, aber Konflikte auch aushalten können“, sagt Matheis. Das gelinge am besten durch praktische Erfahrung.

Anders als bei Gerichtsverfahren steht bei der Mediation nicht der Schuldspruch im Mittelpunkt. Vielmehr geht es darum, wie die Konfliktparteien zu einer für alle Seiten zufriedenstellenden Lösung kommen. Das spart mögliche Prozesskosten. Auch für die Gerichte ist das positiv, dort landen derzeit noch rund 20.000 Klagen pro Tag auf den Tischen. Die Arbeitsbelastung der Gerichte sinkt tatsächlich langsam, was wohl auch damit zu tun hat, dass Konfliktparteien zunehmend auf Mediationen zurückgreifen.

Unabhängig, allparteilich

Der Mediator soll dabei, anders als etwa bei einem Schlichtungsverfahren, nicht eigene Vorschläge zur Streitbeilegung machen. Meistens, so die Annahme, wissen die Beteiligten am besten, wie eine einvernehmliche Lösung aussehen könne. Aufgabe des Mediators ist es, dabei zu helfen, den Prozess dorthin zu gestalten. „Er muss als Autorität der Verhandlungsführung für beide Seiten gelten“, erklärt Matheis. Als unabhängiger Dritter muss er allparteilich agieren. Gibt es zwischen den Parteien Machtgefälle – etwa zwischen Chef und Angestellten –, muss er versuchen, diese auszugleichen, damit eine Konfliktlösung auf Augenhöhe geschieht.

Zur Teilnahme an einer Mediation zwingen kann man niemanden, Freiwilligkeit wird vor­ausgesetzt. „Aber die Parteien wissen, dass sie, anders als bei einem Gerichtsverfahren mit einem urteilenden Richter, es selbst in der Hand haben“, erklärt Matheis. Außerdem wissen alle Seiten um die strikte Vertraulichkeit, die im Verlauf einer Mediation herrscht. Mediatoren müssen deshalb für einen sicheren Rahmen sorgen, innerhalb dessen die Kommunikation wieder in Gang gebracht werden soll. Dann können die Konfliktparteien eigenständig aushandeln, wie sie künftig miteinander umgehen wollen.

Allerdings müsse klar sein, dass Mediationen kein Allheilmittel sind. „Wenn die Konfliktparteien in Zukunft nichts mehr miteinander zu tun haben wollen, dann stoßen Mediationen an ihre Grenzen“, so Matheis.

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