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Armenien-ResolutionBeschwerde gescheitert

KARLSRUHE | Das Bundesverfassungsgericht hat die Armenien-Resolution des Bundestages nicht beanstandet. Die Verfassungsbeschwerde mehrerer Türken sei nicht ausreichend begründet worden, eine Grundrechtsverletzung sei außerdem nicht ersichtlich, entschieden die Karlsruher Richter. Der Bundestag hatte am 2. Juni der Resolution mit dem Titel „Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916“ zugestimmt. (dpa)

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