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Private KinderkrippeStadt muss für Betreuung bezahlen

STUTTGART | Weil die Stadt Stuttgart einem Kleinkind von 2013 bis 2014 keinen Krippenplatz stellen konnte, muss sie den Eltern mehr als 5.000 für die Unterbringung des Kinds in einer privaten Krippe zahlen. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Ba-Wü. Die Eltern des 2012 geborenen Kinds hatten es zwei Monate nach dessen Geburt in Stuttgart für einen Krippenplatz ab dem ersten Lebensjahr angemeldet. Da die Stadt keinen Platz anbieten konnte, brachten die Eltern ihr Kind in einer privaten Krippe unter. (afp)

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