: Neue Affen-Versuche beantragt
Bis Mitte November muss die Bremer Gesundheitsbehörde über den neuen Antrag des Makaken-Forschers Kreiter entscheiden. Klage gegen Entscheid nicht möglich
Bremen taz ■ Die Gesundheitsbehörde wird bis Mitte November über den Antrag des Neurobiologen Andreas Kreiter entscheiden, der seine Makaken-Experimente an der Bremer Universität fortsetzen will. Dann jedenfalls läuft die Frist aus. Wegen der politischen Brisanz des Themas, das teilte der zuständige Abteilungsleiter der Gesundheitsbehörde Matthias Gruhl mit, soll die zuständige Deputation Anfang November informiert werden. Weil der Tierschutz inzwischen im Grundgesetz verankert ist, müsse dieses Mal zwischen dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit und dem grundrechtlich garantierten Tierschutz abgewogen werden, erklärte Gruhl bei einer Diskussionsveranstaltung der Grünen.
Kreiter hat seinen im Juli eingereichten Antrag als vertraulich gekennzeichnet. Die Gesundheitsbehörde hatte im Juli umfangreiche Nachfragen an ihn formuliert. Bei der Prüfung geht es um ethische Fragen und die Prüfung, ob diese Experimente in Bremen wirklich „unerlässlich“ sind.
Die Grünen haben einen Gesetzentwurf eingebracht, nach dem Tierschutzverbände ein Verbandsklagerecht haben sollen. Ohne dieses könnte zwar Kreiter gegen einen abschlägigen Bescheid der Genehmigungsbehörde klagen, im Falle der Genehmigung der Tierexperimente wäre eine gerichtliche Überprüfung allerdings nicht möglich – weil niemand ein Klagerecht hat. Winfried Brumma, SPD-Politiker in der Gesundheitsdeputation, befürwortet daher die von Tierschützern ebenfalls geforderte Einführung eines Verbandsklagerechtes.
Die Grünen-Abgeordnete Silvia Schön kritisierte, dass durch den neuen Kernspintomographen die belastenden Experimente für die Makaken praktisch zugenommen hätten, weil sie nun auch in den Tomographen gelegt würden. Das Parlament sei demgegenüber davon ausgegangen, dass die Tierexperimente reduziert würden. Umso wichtiger sei die öffentliche Überprüfung der nun beantragten Verlängerung in einem Gerichtsverfahren, so Schön.
Die Universität, so erklärte der Konrektor für Wissenschaft und Forschung Reinhard Fischer, erwarte von einem Gerichtsverfahren vor allem eine zeitliche Verzögerung, aber keine neuen Erkenntnisse. Die Grundlagenforschung an den Makaken in Bremen finde in der Wissenschaft hohe Anerkennung und müsse fortgeführt werden.
Klaus Wolschner