: Streit um Betriebssysteme:Sony im Recht, sagt EuGH
Software Gerichtsurteil: Rechner dürfenmit vorinstallierten Programmen kommen
Weil viele Kunden einen sofort nutzbaren Computer bevorzugten, der Händler den Käufer über die Programme informiert habe und Sony die Rücknahme des Geräts angeboten habe, müsse der Verkauf keine unlautere Geschäftspraxis sein, so lautete der Entscheid. Die genauen Umstände habe das nationale Gericht zu prüfen. Das oberste Gericht Frankreichs hatte die Richter des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht gebeten.
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