: Beamter wird freigesprochen
Im Prozess um Mauscheleien bei Einbürgerungen ist ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde Hannover freigesprochen worden. Nach der Beweisaufnahme konnte dem Beamten keine Beteiligung an den Taten nachgewiesen werden, wie der Sprecher des Amtsgerichts Hannover sagte. Ein Mitangeklagter, der manipulierte Bescheinigungen über Sprachtests für Einbürgerungsanwärter besorgt hatte, wurde zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Duo Urkundenfälschung, Falschbeurkundung im Amt sowie Beihilfe zum Erschleichen der Einbürgerung vorgeworfen. (dpa)
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen