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Urteil BundesgerichtshofKein drittes Geschlecht

KARLSRUHE | Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht keine Voraussetzungen für ein drittes Geschlecht gegeben. Eine junge Intersexuelle ist mit dem Versuch gescheitert, sich als Geschlecht „inter“ oder „divers“ eintragen zu lassen. Dies, so der BGH, entspreche nicht dem Willen des Gesetzgebers. Die Person habe allerdings die Möglichkeit, das Geschlecht „Mädchen“ nachträglich aus dem Geburtenregister löschen zu lassen. Der Unterstützerkreis „Dritte Option“ kündigte eine Verfassungsklage an. (dpa)

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