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Pegida-Frontfrau und Volksverhetzung
: Ermittlungen gegen Festerling eingestellt

LEIPZIG | Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat ein Verfahren gegen Pegida-Frontfrau Tatjana Festerling wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung und Aufwiegelung zu Straftaten eingestellt. Sie sehe bei ihren Äußerungen auf Demos der fremden- und asylfeindlichen Pegida-Bewegung „noch“ keinen Straftatbestand erfüllt, berichtete der MDR am Sonntag unter Berufung auf ein Behördenschreiben.

Festerling war wegen einer Rede am 11. Januar in Leipzig angezeigt worden, unter anderem vom Deutschen Journalisten-Verband, wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Der Verband zitierte Festerling mit den Worten: „Wenn die Mehrheit der Bürger noch klar bei Verstand wäre, dann würden sie zu Mistgabeln greifen und diese volksverratenden, volksverhetzenden Eliten aus den Parlamenten, aus den Gerichten, aus den Kirchen und aus den Pressehäusern prügeln.“ Die Staatsanwaltschaft sieht dem Bericht zufolge auch Äußerungen von Festerling zu den Übergriffen an Silvester in Köln von der Meinungsfreiheit gedeckt. Festerling habe von einem „entfesselten Mob“ von Flüchtlingen gesprochen. (epd)