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Ausschluss wohl zu Unrecht

Die Göttinger Ausländerbehörde hat einem Mitglied des Arbeitskreises Asyl wohl zu Unrecht die Teilnahme an einer Anhörung verweigert. Das habe das Verwaltungsgericht in der Verhandlung deutlich gemacht, sagte gestern der Rechtsanwalt Sven Adam. Ein Urteil werde den Parteien erst noch zugestellt (Az. 1 A 315/15). Adam vertritt einen Arbeitskreis-Mitarbeiter, der auf Wunsch eines ivorischen Flüchtlings zusammen mit einer Dolmetscherin an einer Besprechung über eine Duldung teilnehmen wollte. Das sei beiden mit der Begründung verweigert worden, sie seien Mitglieder des Asyl-Arbeitskreises. (epd)

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