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Wichtige Entscheidungen zum Nachvollziehen

WEBPORTAL Unter "rechtsprechung-im-internet.de" können Gerichtsurteile eingesehen werden

Urteile der höchsten deutschen Gerichte können ab sofort in einem zentralen Internetportal abgerufen werden. Unter „rechtsprechung-im-internet.de“ lassen sich Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, der obersten Gerichtshöfe und des Bundespatentgerichtes ab 2010 „bequem und kostenlos“ eingesehen, teilte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Ende Januar mit. Auf der Seite sind demnach zunächst 32.000 aktuelle und grundlegende Entscheidungen abrufbar.

Die Urteile würden ungekürzt veröffentlicht und um begleitende Informationen, wie etwa die Leitsätze des Gerichtes, ergänzt, so das Justizministerium. Der Service des Bundesjustizministeriums stelle eine Ergänzung zum bereits viel genutzten Portal „gesetze-im-internet.de“ dar und sei ein Beitrag zur öffentlichen Zugänglichkeit von Daten zur Rechtsprechung, erklärte Maas. Jährlich soll das Portal demnach um 6.000 neue Urteile erweitert werden.

Allerdings gibt es bereits andere umfangreiche gerichtliche Datenbanken. So finden sich auf den Webseiten des Bundesverfassungsgerichts alle seine Entscheidungen – rückwirkend bis zum Jahr 1998.

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