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Archiv-Artikel

Anwälte zweifeln Anklage an

NSU Beate Zschäpe sei von der Bundesanwaltschaft in ihrer Anklageschrift keine Mittäterschaft bei den NSU-Morden nachgewiesen worden, behaupten ihre Verteidiger

Kleine Haftlockerung: Zschäpe darf ohne Trennscheibe mit ihren Anwälten reden

VON WOLF SCHMIDT

BERLIN taz | Die Anwälte von Beate Zschäpe gehen in die Offensive. In einem 22-seitigen Schreiben an das Oberlandesgericht München zweifeln die Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen die mutmaßliche Terroristin des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) an.

Zschäpe werden in der 488 Seiten starken Anklageschrift von Anfang November unter anderem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und eine Mittäterschaft bei den zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen des NSU vorgeworfen. Bei einer Verurteilung würde das so schwer wiegen, als hätte sie selbst geschossen und gebombt. Vermutlich noch in diesem Monat wird der 6. Strafsenat des Münchner Oberlandesgerichts darüber entscheiden, ob und in welcher Form die Anklage gegen Zschäpe und vier weitere Angeschuldigte zugelassen wird.

Die Zschäpe-Anwälte Heer, Stahl und Sturm rügen in ihrer Stellungnahme vom Montag, die der taz vorliegt, nun gleich mehrere Punkte. Für sie sei kein hinreichender Verdacht für eine Mittäterschaft Zschäpes erkennbar, schreiben die Verteidiger. Der Generalbundesanwalt habe nicht nachgewiesen, inwiefern das Neonazitrio einen gemeinsamen Plan für seine Mordserie fasste und worin ein „wesentlicher Tatbeitrag“ Zschäpes bestanden haben soll. Der Verweis darauf, dass Zschäpe für das untergetauchte Trio den Schein der Legalität gewahrt und Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gedeckt haben soll, während diese durchs Land reisten und töteten, reiche nicht aus. Auch die Aussage einer Zeugin, die Zschäpe 2005 an einem der Tatorte in Nürnberg erkannt haben will, halten die Anwälte nicht für sonderlich beweiskräftig („gegen null“). Die Bundesanwaltschaft verwies am Mittwoch darauf, dass nun das Oberlandesgericht München zuständig sei und man sich deshalb nicht äußere.

Zschäpes Verteidiger hatten in ihrem Schreiben zunächst auch einen angeblichen Formfehler in der Anklageschrift moniert. Darin werde Zschäpe an einer Stelle die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen, an anderer Stelle werde sie aber implizit als Gründerin des NSU angesehen, was zwei verschiedene Vorwürfe seien. Ihre Forderung, die Bundesanwaltschaft müsse die Anklage deshalb nachbessern, zogen die Anwälte am Mittwoch aber wieder zurück. Verteidiger Heer räumte gegenüber der taz ein, dass der Antrag im Lichte höchstrichterlicher Entscheidungen nicht haltbar war.

Hochspannend bleibt aber die Frage, ob Beate Zschäpe wirklich als Mörderin angeklagt und verurteilt wird. Der Prozessbeginn wird für April erwartet.

Zumindest einen kleinen Erfolg konnten Zschäpes Verteidiger in dieser Woche schon erreichen: Das Münchner Gericht verfügte eine Lockerung der Haftbedingungen. So werden die Zschäpe-Anwälte bei Treffen mit ihrer Mandantin in Zukunft nicht mehr durch eine Scheibe von dieser getrennt sein. Auch die Verteidigerpost werde nicht mehr kontrolliert, weil nicht zu befürchten sei, dass Zschäpe sich auf diesem Weg weiter terroristisch betätige – zumal seit dem Tod von Böhnhardt und Mundlos der NSU nicht mehr existiere, so das Oberlandesgericht.

Die sonstige Post von Zschäpe und etwaige Zuschriften von Fans der Rechtsextremistin – darunter der norwegische Massenmörder Anders Breivik – dürfen dagegen weiter kontrolliert und notfalls beschlagnahmt werden, hieß es in Justizkreisen.