: Die Sache mit der Vertretungsstunde
BILDUNG In der Frage der „Berufseingangsphase“ für junge Lehrkräfte rudert die Schulbehörde zurück
Peter Albrecht, SPRECHER DER SCHULBEHÖRDE, ÜBER FALSCHE AUSSAGEN
Im Streit um die „Berufseingangsphase“ (BEP) für frisch ausgebildete Lehrer macht die Schulbehörde einen teilweisen Rückzieher: Nach Angaben von Sprecher Peter Albrecht können Nachwuchslehrer im ersten Berufsjahr auch weiterhin an diesem Unterstützungsangebot des Instituts für Lehrerbildung teilnehmen. „Neu ist lediglich, dass Lehrkräfte das selbst entscheiden“, sagt Albrecht. Mache einer beim BEP mit und absolviere zusätzlich Fortbildungen im Umfang von 30 Stunden im Jahr, „übernimmt er zum Ausgleich an seiner Schule im ersten Berufsjahr keinen Vertretungsunterricht“.
Richtig zu verstehen ist der Konflikt nur in Kenntnis des Hamburger Lehrerarbeitszeitmodells aus dem Jahr 2003: Darin wurde fixiert, dass jeder Lehrer einerseits 30 Stunden Fortbildung im Jahr zu absolvieren hat, andererseits muss er pro Woche eine Stunde lang als Vertretung vor der Tafel stehen. Junge Lehrer, die an den BEP-Kursen teilnehmen, mussten diese Vertretungsstunde nicht leisten, hatten aber gleichwohl Anspruch auf 30 Stunden Fortbildung.
Aus einem Brief des Landesschulrats Thorsten Altenburg-Hack ging unlängst hervor, dass sich das ändern soll: Er schrieb, ab 2016 müsse die BEP „innerhalb der Fortbildungsverpflichtung für Lehrkräfte genutzt werden“. Auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Sabine Boeddinghaus antwortete der Senat dann, die neue Regelung helfe, Unterrichtsausfall zu vermeiden, „weil neuen Lehrkräfte künftig wie alle anderen Vertretungsunterricht geben können“. Und in einem Newsletter der Schulbehörde hieß es gar, die BEP finde bisher in der Unterrichtszeit statt.
Letzteres zumindest nimmt die Behörde nun zurück: „Dass das BEP im Unterricht stattfindet, ist falsch“, sagt Sprecher Albrecht. „Das war ein Fehler von mir.“ Auch sei stets geplant gewesen, Junglehrern die Option BEP und Fortbildung zu lassen. Andere Deutungen wären „ein Missverständnis“.
Wegfallen soll aber die 2011 eingeführte BEP-Pflicht für alle, woran sich Opposition und diverse Verbände stoßen. Gerade in der Verpflichtung erkennt etwa Boeddinghaus auch einen Schutz für die jungen Kollegen. Ohne dies stünden diese unter Druck seitens der Schulleitungen, im Zweifel doch die Vertretung zu übernehmen. Kaj
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