Polizeieinsatz illegal

STUTTGART 21 Gericht erklärt brachiales Vorgehen gegen Demonstranten für rechtswidrig

STUTTGART dpa | Der Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Demonstranten mit mehr als 100 Verletzten im September 2010 war rechtswidrig. Beim Protest gegen die Baumrodungen habe es sich um eine vom Grundgesetz besonders geschützte Versammlung gehandelt, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart. Für ein Vorgehen der Polizei gebe es hohe Hürden. Zwar dürften die Beamten einzelne Straftaten verfolgen, nicht aber die gesamte Versammlung mit Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray beenden. Das Land werde die Entscheidung akzeptieren, teilte der heutige Innenminister Reinhold Gall (SPD) mit. "Als Innenminister und oberster Dienstherr der Polizei Baden-Württemberg bedauere ich natürlich, dass durch unverhältnismäßiges Einschreiten der Polizei Menschen zu Schaden gekommen sind."

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