: Der erste Schritt zum Job
ARBEIT Das Bremer Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“ berät und unterstützt MigrantInnen, die in Deutschland ihre Berufsabschlüsse anerkennen lassen wollen
MigrantInnen, die in Deutschland ihre in ihren Heimatländern abgeschlossenen Berufsabschlüsse anerkennen lassen wollen, müssen sich nicht alleine durch den Behörden-Dschungel quälen: In Bremen stehen Hilfesuchenden zwei Berater des IQ-Netzwerks (Integration durch Qualifizierung) mit Büros in der Arbeitnehmerkammer und im Arbeitsförderungs-Zentrum (afz) Bremerhaven zur Seite.
Ihre Aufgabe ist es, potenziellen Antragsstellern im Vorfeld Hilfestellung bei der Prüfung vorhandener Qualifikationen und relevanter Dokumente zu geben. Die kostenlose Beratung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Anerkennungsverfahren. Das müssen alle Personen mit im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen durchlaufen, um einen „Gleichwertigkeitsbescheid“ zu erhalten.
In der Beratung geht es darum, einen passenden Referenzberuf in Deutschland zu identifizieren. Danach wird überprüft, ob die Einleitung eines Anerkennungsverfahrens sinnvoll ist. Anschließende Verfahrenskosten zwischen einhundert und sechshundert Euro trägt der Antragssteller. Sie entstehen beispielsweise durch benötigte Übersetzungsdienstleistungen, die Beschaffung notwendiger Dokumente oder beglaubigten Kopien.
Die Voraussetzung für eine Anerkennung eines in Europa erlernten Berufs ist innerhalb der EU oftmals ohne große Hürden möglich. Bei sogenannten reglementierten Berufen wie Medizinern oder Juristen arbeiten die Berater eng mit den jeweiligen Zulassungsämtern und Innungen zusammen. Aber auch Antragssteller aus sogenannten Drittländern haben Chancen auf eine Anerkennung ihrer Ausbildung. Der zeitliche Richtwert für das gesamte Verfahren liegt bei rund drei Monaten.
Die Beratung ist in Deutsch, Englisch und Niederländisch möglich. Auf Anfrage kann für weitere Sprachen eine Übersetzung bestellt werden. Der Anspruch auf Anerkennung und Beratung besteht unabhängig von Nationalität und Wohnsitz. Sind Antragssteller über das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit registriert, können die Kosten für das Anerkennungsverfahren von diesen Stellen übernommen werden. Zielgruppe des Beratungsangebots sind Flüchtlinge, Zuwanderer und Migranten aller Nationalitäten. Die Anerkennungsstelle übernimmt keine Vermittlung in den Arbeitsmarkt.
Die IQ-Anerkennungsberatung und -begleitung ist Teil der zentralen Anlaufstelle „Weiter mit Bildung und Beratung“ im Land Bremen. Das Programm wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. (taz)
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