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Kriegseinsatz: Machtlose Opposition

Syrien Linke und Grüne können nicht gegen Beschluss klagen

BERLIN taz | Die Oppositionsparteien im Bundestag haben keine Möglichkeit, juristisch gegen den Bundeswehreinsatz in Syrien vorzugehen. Eine Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht ist juristisch unmöglich, eine Normenkontrollklage müssten mindestens 25 Prozent der Abgeordneten unterstützen – die Opposition hat aber nur rund 20 Prozent aller Mandate. Die Grünen gestanden gestern ein, dass eine Klage unzulässig wäre. Linke und Grüne rügten die Hast, mit der die Regierung die Entsendung durch den Bundestag bringt. Britta Haßelmann (Grüne) nannte es „unverantwortlich“, einen solchen Beschluss innerhalb von nur drei Tagen zu verabschieden, Petra Sitte (Linke) sprach von einer „Farce“.

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