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Mieterschutz erlaubt

KARLSRUHE taz/dpa | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz der Mieter vor zu schnell steigenden Mieten in begehrten Wohnlagen gestärkt. Die Richter billigten eine Verordnung des Landes Berlin, mit der im Jahr 2013 mögliche Mieterhöhungen in bereits bestehenden Mietverhältnissen in der gesamten Stadt begrenzt worden sind. Der Berliner Senat habe beim Erlass keine Fehler gemacht, hieß es am Mittwoch. Insbesondere billigte das Gericht, dass die sogenannte Kappungsgrenze nicht nur in einigen angespannten Bezirken, sondern im gesamten Berliner Stadtgebiet gesenkt worden war.

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