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Die Sache mit der Gurke

Urteil Wegen voreiliger Ehec-Warnung muss Hamburg einen Gurkenanbauer entschädigen

Das Hamburger Landgericht hat die Stadt zu Schadensersatz verurteilt: Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) habe im Zuge der Ehec-Epidemie bei einer Pressekonferenz im Mai 2011 voreilig vor belasteten Salatgurken aus Spanien gewarnt. Sie nannte die Behauptung damals „einen Durchbruch“ zur Bekämpfung der Epidemie. Geklagt hatte der spanische Gurkenlieferant, der seinen Schaden auf 2,2 Millionen Euro bezifferte.

Damals waren bundesweit bereits Hunderte durch Ehec-Erreger an schweren Durchfallerkrankungen erkrankt. Insgesamt waren 3.845 Menschen betroffen, 53 Infizierte starben. Später stellte sich heraus, dass nicht –wie von Prüfer-Storcks geäußert –Gurken aus Spanien Träger des Erregers waren, sondern vermutlich Sprossengemüse aus Ägypten.

Um die Sache weiter zu verkomplizieren: Tatsächlich wearen auch die spanischen Gurken mit Ehec-Erregern befallen. Wie sich später herausstellte aber nicht mit dem aggressiven Typ, der neurologische Ausfälle und Nierenversagen auslöste.

Das Landgericht kommt nun zu dem Schluss, dass die Gesundheitsbehörde verpflichtet gewesen sei, die Öffentlichkeit im Verlauf der Epidemie über Untersuchungsergebnisse zu informieren. Die ergangenen Warnungen seien aber zu weit über den damaligen Kenntnisstand hinausgegangen: Was genau auf den Gurken siedelte, war noch nicht bekannt. Dies hätte Prüfer-Storcks deutlicher machen müssen.

Die gescholtene Senatorin kündigte noch am Freitag Berufung an: „Die gesundheitlichen Belange der Bevölkerung und die Warnung vor eventuell gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln stehen für mich als verantwortliche Senatorin klar über wirtschaftlichen Inter­essen.“ Sie hält das Bekanntgeben von Firmen für geboten, die gesundheitsgefährdende Lebensmittel in Umlauf bringen. KVA

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