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Gorlebenklage vom Gericht abgewiesen

LÜNEBURG epd | Im Rechtsstreit über die sogenannte Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben sind Atomkraftgegner am Donnerstag auch im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg gescheitert. Klagen des Waldbesitzers Fried Graf von Bernstorff und der Umweltschutzorganisation Greenpeace wurden als unzulässig abgewiesen, sagte eine Justizsprecherin. Die Veränderungssperre untersagt Eingriffe, die tiefer als 50 Meter gehen und so einer weiteren Erkundung des Salzstocks entgegenstehen. Damit wollte der Bund den Standort als mögliches Atommüllendlager sichern.

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