: Datenschützer fordern Nachbesserungen
Privatsphäre Die geplante europäische Grundverordnung greife zu kurz, warnen sie
Künftig soll die Datenschutz-Grundverordnung in Europa einheitlich den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln. Im Juni hatten sich die EU-Justizminister auf einen Entwurf geeinigt. Derzeit beraten das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission über die Ausgestaltung. Die Verordnung solle in Deutschland einen „verbesserten, mindestens aber dem bisherigen Standard gleichwertigen Grundrechtsschutz gewährleisten“, fordert die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.
Viele Bestimmungen erfüllten die in Deutschland geltenden Standards, in anderen Punkten müsse aber nachgearbeitet werden, sagte Voßhoff. Dazu gehöre auch der Grundsatz, dass Daten nur zu dem zuvor angekündigten Zweck weiterverarbeitet werden dürften. Eine Aufweichung dieses Prinzips lehne die Konferenz der Datenschutzbeauftragten entschieden ab.
Die Hamburger Datenschutzbehörde fordert zudem eine pseudonyme Nutzung sozialer Netzwerke von Privatpersonen in Europa. Dieses Recht sei bereits im heutigen Telemediengesetz eingeräumt und trage wesentlich zum Schutz der Privatsphäre bei.
„Ein Pseudonym stärkt den Schutz der Privatsphäre gerade minderjähriger Nutzer von sozialen Netzwerken“, erklärte der hamburgische Beauftragte Johannes Caspar. „Es schützt auch vor einer Profilbildung durch massenhafte Onlineüberwachung.“ Eine Debatte hatte es zuletzt durch Facebook gegeben. Das Netzwerk verlangt von den Nutzern, dass sie sich unter ihren echten Namen registrieren.
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