Unterm Strich:
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller möchte über das Wahljahr 2016 hinaus weiter Kultursenator bleiben. Er fühle sich mit dem Ressort sehr wohl, sagte Müller der Deutschen Presse-Agentur. Und die Kultur sehe wohl ebenfalls, dass sie bei ihm gut aufgehoben sei. Der 50-jährige SPD-Politiker hatte das Doppelamt Ende vergangenen Jahres von seinem Vorgänger Klaus Wowereit übernommen. Anfangs war man skeptisch, ob der langjährige SPD-Fraktionschef über eine ausreichende Nähe zur oft exzentrischen Berliner Kulturszene verfügt.
Nach der Abgeordnetenhauswahl im Herbst 2016 ist es laut Verfassung wieder möglich, mehr als die bisher acht Senatorenposten zu schaffen. Müller freut sich über den zusätzlichen Gestaltungsspielraum. Die Kultur werde allerdings besonders wahrgenommen, wenn sie beim Bürgermeister angesiedelt sei, sagte er. Das müsse man in der Koalition verhandeln, beide Varianten seien möglich.
Die Debatte über das geplante Kulturgutschutzgesetz des Bundes geht weiter. Die Behörde von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) wies am Montag Bedenken des SAP-Gründers und Mäzens Hasso Plattner zurück, die Pläne gefährdeten den Wert seiner Sammlung. Plattner hatte angekündigt, seine Sammlung mit Werken des Impressionismus und der Klassischen Moderne möglicherweise nicht wie geplant ab 2017 in Potsdam auszustellen, falls das Gesetz kommt. Plattners Bedenken seien „vollkommen unbegründet und haben sachlich nichts mit der aktuellen Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes zu tun“, erklärte ein Sprecher von Grütters. Die bereits seit Jahrzehnten gängige Entscheidungspraxis, was für die deutsche Kulturgeschichte von einer Sachverständigenkommission als national wertvolles Kulturgut eingestuft wird, ändere sich mit der geplanten Neuregelung nicht.
Private Leihgeber von Kunstwerken in öffentlichen Sammlungen könnten nach dem Gesetzentwurf zudem einer vorübergehenden Unterschutzstellung und damit einer verbesserten Rückholmöglichkeit im Fall von Raub und Diebstahl ihrer Leihgaben widersprechen, hieß es weiter. Zudem ende diese Unterschutzstellung automatisch mit dem Auslaufen der Leihfrist.
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