Es geht auch ohne Lehrer

Der Transport von SchülerInnen ins Schwimmbad kann ohne Aufsicht von ausgebildeten Pädagogen erfolgen, das jedenfalls ist die feste Überzeugung einer Bremer Verwaltungsrichterin. Der Eilantrag eines Vaters gegen die von ihm befürchtete Vernachlässigung der Aufsichtspflicht sei ohne Aussicht auf Erfolg, so die Richterin. Der Anwalt des Vaters zog den Antrag daraufhin zurück (taz berichtete). Für den eigentlichen Schwimmunterricht sind Bademeister engagiert. Darüber gibt es häufiger Klagen von Eltern, wenn Bademeister es am pädagogischen Feingefühl fehlen lassen.  (taz)