: VERBOTEN
Guten Tag,meine Damen und Herren!Die Vernichtung von Neonazi-Akten durch den sächsischen Verfassungsschutz war rechtens. Das geht aus einem Prüfbericht des Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig hervor. Die Behörde korrigierte damit ihre Auffassung, wonach Teile von Akten nicht gelöscht werden dürften. Damals war bekannt geworden, dass seit dem Auffliegen der Terrorzelle NSU bei Sachsens Verfassungsschutz mehr als 800 Aktenstücke zur rechtsextremen Szene vernichtet worden waren. Laien mögen sich darüber wundern, Juristen nicht. Schließlich haben sie gelernt: Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein.