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Niederlage in erster Instanz für Facebook-Gegner

INTERNET Gericht weist Sammelklage gegen Facebook ab. Aufgeben wollen die Kläger nicht

Facebook sammle Daten ohne wirk­same Zustimmung

BERLIN taz | Das Landesgericht Wien hat eine Sammelklage gegen Facebook abgewiesen. Das Gericht erklärte die Klage aus formellen Gründen für unzulässig, wie die Kläger mitteilten. Eine inhaltliche Entscheidung zu den Streitpunkten ist das allerdings nicht – die Kläger kündigten an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.

Mit der Klage werfen mehrere Zehntausend Nutzer, die sich angeschlossen haben, dem Konzern diverse Verletzungen der Privatsphäre vor. Unter anderem verfolge Facebook Nutzer auf anderen Websites, gebe Daten an US-Geheimdienste weiter, verknüpfe personenbezogene Informationen aus unterschiedlichen Quellen und sammle persönliche Daten, ohne dass der Nutzer wirksam zugestimmt habe.

Die Kläger fordern einen „symbolischen Schadenersatz“ von 500 Euro pro Person – sollten sie in späteren Instanzen mit ihrer Forderung durchkommen, käme also eine zweistellige Millionen­summe auf Facebook zu. Initiiert wurde die Klage von dem österreichischen Juradoktoranden Max Schrems.

Die Kläger kritisieren, dass sich das Gericht mit der Abweisung der Klage um eine inhaltliche Entscheidung drücke. „Es entsteht leider der Eindruck, dass das Landesgericht die heiße Kartoffel an die höheren Gerichte weiterreichen wollte“, erklärt Klägeranwalt Wolfram Proksch. So habe das Gericht zwar festgestellt, dass Schrems seinen Facebook-Account nur privat nutze – andererseits werde er nicht als „Verbraucher“ anerkannt. Das ist allerdings Voraussetzung dafür, dass das Gericht am eigenen Wohnsitz für Klagen zuständig ist – und nicht das im Land der Unternehmensniederlassung, in diesem Fall Irland.

Facebook begrüßte die Entscheidung des Gerichts. „Wir arbeiten gern mit unserer Regulierungsbehörde, um Datenschutzfragen zu klären“, fügte ein Sprecher hinzu. Die irische Datenschutzbehörde gilt als wenig vollzugsstark.

Der Prozess in Wien ist nicht der einzige Weg, auf dem Daten- und Verbraucherschützer versuchen, gegen den Konzern vorzugehen. So hat etwa der Verbraucherzentrale Bundesverband im Februar 19 Klauseln in den Datenschutz- und Nutzungsbedingungen abgemahnt und kündigte eine Klage an. Unter anderem beanstandeten die Verbraucherschützer Voreinstellungen zur Privatsphäre und kritisieren, dass Facebook seinen Dienst als „kostenlos“ bezeichnet. Dabei zahlten die Nutzer mit ihren persönlichen Daten. Darüber hinaus läuft ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, ebenfalls angestoßen von Schrems, bei dem es grundsätzlich um den Transfer von Nutzerdaten in die USA geht. Svenja Bergt

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