Kopftuchstreit: Kein Grace-Kelly-Look für Lehrerinnen

Eine Lehrerin darf laut einem Düsseldorfer Gerichtsurteil kein Kopftuch tragen - auch wenn es modisch gewickelt ist.

"Grace-Kelly-Variante" macht keinen Unterschied: Hauptschullehrerin Brigitte Weiß im Verwaltungsgericht in Düsseldorf Bild: dpa

BERLIN taz/dpa Maryam Brigitte Weiß hat lange mit offenem Haar unterrichtet. Doch seit dem vergangenen Jahr trägt die Hauptschullehrerin, die Anfang der 90er-Jahre vom christlichen zum muslimischen Glauben übertrat, in der Schule ein Kopftuch. Und dieses Recht will sich Weiß, die Frauenbeauftragte des Zentralrats der Muslime (ZDM) ist, nicht mehr nehmen lassen. Deshalb hat sie gegen eine Dienstanweisung geklagt, die ihr das Kopftuchtragen im Unterricht untersagt. Gestern verhandelte darüber das Düsseldorfer Verwaltungsgericht.

Schon vor der Verhandlung ging Weiß davon aus, dass sie wohl unterliegen würde. Bereits viermal hatte das Gericht das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an nordrhein-westfälischen Schulen bestätigt. "Ich wünsche mir fast, dass ich nicht Recht bekomme", sagte Weiß vor der Verhandlung der taz. "Denn dann gehen wir in die nächste Instanz - wenn nötig, bis zum Bundesverfassungsgericht."

Diesen Weg kann die 52-jährige ZDM-Funktionärin nun weiter gehen. Denn wie erwartet hat das Gericht ihre Klage abgelehnt. Dass Weiß ihr Kopftuch nicht in der "islamischen Version", sondern als "Grace-Kelly-Variante" bindet - die Haare bedeckt und der Knoten im Nacken - machte nach Ansicht der Richter dabei keinen Unterschied. "Allein, dass die Klägerin das Kopftuch ständig trägt, zeigt, dass es ein Erkennungsmerkmal ihrer religiösen Gesinnung ist", sagte der Kammervorsitzende Kurt Büchel. Das Kopftuch im Unterricht könne die staatliche Neutralität beeinträchtigen oder den Schulfrieden stören. Büchel betonte, dies gelte auch für Kleidungsstücke anderer Religionen, etwa die Ordenstracht von Nonnen. In NRW unterrichtet eine Nonne an einer Paderborner Blindenschule. Die Ordensfrau sei aber keine direkte Bedienstete des Landes.

Weiß, die aus einer Bergmannsfamilie im Ruhrgebiet stammt und mit Hilfe eines Stipendiums der evangelischen Kirche auf einem kirchlichen Internat ihr Abitur gemacht hat, sieht das anders. Ihrer Ansicht nach verstößt der Passus des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes, der seit Juni 2006 in Kraft ist, gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. "Das Gericht hat geurteilt, dass entweder alle religiösen Zeichen erlaubt oder alle verboten seien müssen", sagt die Pädagogin empört.

Weiß ist seit 1980 Lehrerin. Als sie 1994 konvertierte, verzichtete sie zunächst mit Rücksicht auf die Schulleitung auf das Kopftuch im Schulgebäude. Doch vor den Sommerferien 2006 entschied sie sich, mit Tuch zu unterrichten.

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