Landesbank-Rettung: Sachsen trägt Verlustrisiko nicht allein

Wenn mehr als 2,75 Milliarden Euro für Risikokredite fällig werden, muss dafür die LBBW einstehen.

Sachsen muss mit 2,75 Milliarden bürgen. Geht jetzt öfter mal das Licht aus? Bild: dpa

BERLIN taz 43 Milliarden Euro hat die Sachsen LB über Tochterfirmen in Irland in riskante Papiere investiert, insbesondere minderwertige Hypotheken aus den USA. 17,5 Milliarden davon gelten als schwer risikobelastet. Ob beziehungsweise in welchem Ausmaß sie wertlos geworden sind, wird allerdings erst feststehen, wenn sie fällig werden.

Die LBBW aber hatte unmissverständlich klargemacht, dass sie die kleinere sächsische Bank nicht übernimmt, wenn nicht klar ist, wer die Verluste trägt. Nun einigten sich die beiden Banken und ihre Eigentümer - Länder, Kommunen und Sparkassen - sowie die Bundesbank und die Bankenaufsicht BaFin auf folgende Lösung: Die fraglichen Wertpapiere werden in eine neue Zweckgesellschaft gepackt. Die soll dafür sorgen, dass die tatsächlich auftretenden Verluste so gering wie möglich bleiben, wofür sie bei Bedarf auf Kredite der anderen Landesbanken zurückgreifen kann. Die LBBW stellt dafür ein Darlehen von 8,75 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Land Sachsen aber musste sich verpflichten, für 2,75 Milliarden davon im Verlustfall geradezustehen. Gibt es über die 2,75 Milliarden hinaus noch Verluste, muss die LBBW nach Angaben des Sparkassen- und Giroverbandes noch für 6 Milliarden Euro einstehen. Und wenn es dann noch schlimmer kommen sollte, müssen die anderen Landesbanken zahlen.

"Die Sachsen LB ist gerettet", jubelte ein Sprecher des Sparkassenverbandes. "Die Steuergelder sind in dieser fatalen Situation gut investiert", sagte der Bankenexperte Wolfgang Gerke, allemal besser jedenfalls als eine Pleite des Instituts.

Die Einigung war unter einigem Druck zustande gekommen. Der Freistaat Sachsen hatte sich angesichts seines jährlichen Budgets von nur rund 16 Milliarden Euro geweigert, für die möglichen Verluste von immerhin bis zu 17,5 Milliarden Euro einzustehen. Die LBBW erwog, von ihrem bis Ende des Jahres vereinbarten Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Nun drohte die Bankenaufsicht laut Medienberichten mit der Schließung der Sachsen LB.

Einspruch könnte noch von der EU kommen. Die Kommission will prüfen, ob die Risikoübernahme eine wettbewerbsverzerrende Staatsbeihilfe ist. Schließlich hatte die EU dafür gesorgt, dass die Gewährträgerhaftung ausläuft, mit der der Staat den Landesbanken den Rücken stärkte.

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