: Zweite Wohnung bei Ehe steuerfrei
KARLSRUHE ap ■ Städte dürfen keine Zweitwohnungssteuer von Verheirateten verlangen, die wegen ihres Berufs eine weitere Wohnung anmieten. Die seit den 90er Jahren in Dortmund und Hannover geltende Zweitwohnungssteuer ist damit nichtig, wie das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil entschied. Sie diskriminiert nach Ansicht der Richter die grundrechtlich geschützte Ehe. Mit dem Beschluss hatten die Verfassungsbeschwerden zweier Männer Erfolg. Einer arbeitet als Beamter in einem Ministerium in Hannover. Frau und Tochter leben in der ehelichen Wohnung an einem anderen Ort. Um wochentags seinen Arbeitsplatz zu erreichen, mietete der Beamte eine Zweitwohnung in Hannover. Auch die Klage eines Ehemannes, der aus beruflichen Gründen in Dortmund eine Zweitwohnung anmietete, wurde von den Verwaltungsgerichten abgewiesen. Die hiergegen eingelegten Verfassungsbeschwerden hatten nun Erfolg (Az: BvR 1232/00, 2627/03).