Europa: Zu arm für Deutschland

Vier Jahre lebte eine Französin in Berlin. Dann musste sie das Land verlassen. Ausländerbehörde meint, die Künstlerin verdiene zu wenig. Anwältin rät EU-Bürgern, sich über Rechte zu informieren.

So hatte sich Anne-Marie Artru ihren Abschied von Berlin nicht vorgestellt: Sie packte das Nötigste, ließ ihren Lebensgefährten in der Moabiter Wohnung zurück und fuhr zu ihren Eltern nach Lyon. Die Ende 2007 angetretene Reise war alles andere als freiwillig: Im Briefkasten lag ein Schreiben der Ausländerbehörde. Die Französin Artru habe sich binnen 14 Tagen mit Flugticket und Reisepass in der Behörde einzufinden, damit man ihre schnellstmögliche Ausreise aus Deutschland überprüfen könne.

Zuvor hatte das Amt der EU-Bürgerin mit Abschiebung gedroht. Sollte Artru das Land nicht freiwillig verlassen, werde man ihre "Ausreise in Ihrem Herkunftsstaat Frankreich veranlassen". Deutschland schiebt eine EU-Bürgerin nach Frankreich ab - obwohl innerhalb Europas das Freizügigkeitsrecht gilt.

Die 43-jährige Künstlerin ist zu arm für Deutschland. Sie muss gehen, weil sie weniger als 600 Euro im Monat verdient. "Die europäische Freizügigkeit gilt anscheinend nicht für die Armen", sagt sie bitter, als sie am Telefon von ihren Erfahrungen mit den deutschen Behörden erzählt. "Ich habe jahrelang in Berlin gelebt. Und plötzlich gab man mir das Gefühl, Europäerin zweiter Klasse zu sein."

Der Ärger begann, als Anne-Marie Artru Geld brauchte. 2003 zog sie nach Prenzlauer Berg. Anfangs lief es gut: Ihre Tanztheater-Stücke liefen auf verschiedenen Off-Bühnen, es gab gute Kritiken. Doch bald wurde es finanziell eng, bezahlte Anträge blieben aus, Projektförderungen scheiterten. Artru gab Französischunterricht und zog ins billige Moabit. Doch das reichte nicht zum Leben. Freunde rieten ihr, Hartz IV zu beantragen. Im Jobcenter Moabit verlangte man von ihr dafür eine Freizügigkeitsbescheinigung. Diese Aufenthaltsbestätigung für EU-BürgerInnen bekomme sie bei der Ausländerbehörde, erklärte man ihr. Hartz IV kriege sie niemals, beschied ihr dort eine schlecht gelaunte Beamtin, ließ sie ein Formular ausfüllen und beendete die Audienz.

Die Ablehnung der Freizügigkeit kam prompt per Post. Erst auf Nachfrage erfuhr Artru die Begründung dafür: Sie verfüge nicht über das erforderliche Mindesteinkommen von 600 Euro im Monat. Daher bekomme sie keine Bescheinigung. Ohne Bescheinigung konnte die Künstlerin wiederum kein Hartz IV beantragen. Die absurde Pattsituation schlug ins Bedrohliche um, als sich erneut die Ausländerbehörde meldete. In scharfem Ton wurde der 43-jährigen Französin beschieden: "Sie sind verpflichtet, Deutschland zu verlassen." Der Grund: "Entgegen Ihrer Erklärung sind Sie nicht in der Lage, Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten." Artru hatte beim Ausfüllen des Antrags wahrheitsgemäß angegeben, von ihrem Vater mit 400 Euro im Monat unterstützt zu werden. Damit galt sie dem Amt als nicht erwerbstätig.

Aus der EU-Bürgerin Anne-Marie Artru war eine Unerwünschte geworden, der die Abschiebung drohte. Sie klagte vergebens gegen den Bescheid, auch Prozesskostenhilfe wurde ihr nicht bewilligt. Anne-Marie Artru, die nach Berlin gekommen war, um Tanztheater zu machen, saß in einer ungeheizten Moabiter Wohnung und sollte für ihre eigene Abschiebung zahlen. Ein Skandal?

Schon, aber "zum Teil auch einfach unglücklich gelaufen", sagt Kerstin Becker von der Rechtsanwaltskanzlei Bümlein, die Artru als Anwältin betreut. "Es ist grob europarechtswidrig, einer EU-Bürgerin Abschiebung anzudrohen, nur weil sie bedürftig ist", erklärt Becker. Eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls sei unterlassen worden. Leider habe sich Artru erst an sie gewandt, als die Widerspruchsfrist gegen den Bescheid verstrichen war, daher blieb die Klage erfolglos. Außerdem hätte sich ihre Mandantin dem Amt gegenüber als freischaffende Künstlerin kenntlich machen müssen, um als Selbstständige den Schutz des Europarechts zu genießen.

Hätte sie rechtzeitig eine Steuernummer beim Finanzamt beantragt, wäre sie auf der sicheren Seite gewesen. Stattdessen meldete sie vor längeren Frankreichaufenthalten ganz ordentlich ihren Wohnsitz ab - ohne zu ahnen, dass dies ihre Chancen noch verschlechterte. Denn nur nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts bekommen EU-BürgerInnen automatisch ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht - und Anspruch auf Sozialleistungen. "Man muss sich gut informieren, um in den richtigen Status zu rutschen", sagt die Anwältin, die ihrer Mandantin nun hilft, sich von Frankreich aus auf einen zweiten Anlauf in Deutschland vorzubereiten. Als amtlich gemeldete Künstlerin kann sie nach erneuter Einreise einen zweiten Antrag auf Freizügigkeit stellen.

Aber will Anne-Marie Artru überhaupt wieder dort leben, wo man sie nicht mehr haben wollte? "Natürlich will ich zurück nach Berlin", sagt sie am Telefon. "Mein Freund lebt da, ich habe viele Freunde, und Berlin ist eine wunderbare Stadt. Wenn man von ein paar Beamten absieht."

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