NPD-Chef wegen Volksverhetzung angeklagt: Justiz geht Nazis an die Wäsche

Staatsanwaltschaft zerrt NPD-Chef Udo Voigt und zwei weitere Kader vor Gericht. Sie hatten zur Fußball-WM nur "Weiße" im Nationaldress gefordert und den Spieler Owomoyela rassistisch beleidigt

Im Kreise seiner Lieblingsmannscghaft: Der NPD-Vorsitzende Udo Voigt Bild: AP

Die Fußball-WM von 2006 holt die NPD-Spitze wieder ein. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen den NPD-Bundesvorsitzenden und Treptow-Köpenicker Bezirksabgeordneten Udo Voigt erhoben. Auch NPD-Bundessprecher Klaus Beier und der Bundesgeschäftsführer Frank Schwerdt sind betroffen. Alle drei müssen sich wegen Volksverhetzung in zwei Fällen sowie Beleidigung verantworten. Ihnen droht eine Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren.

Voigt und seine Kameraden hatten im Frühjahr 2006 mehrere zehntausend sogenannte WM-Planer verteilen lassen. Auf der Titelseite war ein Spieler im Trikot der deutschen Nationalmannschaft zu sehen mit der Nummer 25. Darüber stand der Schriftzug: "Weiß. Nicht nur eine Trikot-Farbe! Für eine echte National-Mannschaft!" Die Trikotnummer 25 war damals dem Bremer Fußballprofi Patrick Owomoyela zugeordnet. Sein Vater stammt aus Nigeria.

Damit werde zum Ausdruck gebracht, dass Spieler mit nicht weißer Hautfarbe unwürdig seien, für die deutsche Nationalmannschaft zu spielen, begründete eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft die Anklage. Ihre Behörde sieht es als erwiesen an, dass Voigt, Beier und Schwerdt für die Herausgabe der Publikation verantwortlich gewesen sind. Owomoyela und der Deutsche Fußball-Bund hatten schon damals Strafanzeige gestellt und eine einstweilige Verfügung gegen die NPD erwirkt. Die Polizei hatte daraufhin 70.000 Exemplare der Broschüre beschlagnahmt.

Den drei Angeklagten wird nun auch vorgeworfen, nach der ersten Beschlagnahmung einen neuen WM-Planer erstellt zu haben. Darauf war ein Piktogramm eines weißen und zehn farbiger Nationalspieler abgebildet mit dem Titel "Natioalelf 2010?". Damit wurde erneut eine "Überfremdung" der Nationalmannschaft angeprangert, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Die fast zweijährige Verzögerung der Anklage begründet die Staatsanwaltschaft damit, dass zunächst die Akten einer anhängenden Zivilklage ausgewertet werden mussten. Es sei durchaus üblich, dass es dauert, bis es zur Anklage kommt, sagte die Sprecherin.

Der Mitangeklagte Beier sieht sich in seinem Recht auf Meinungsfreiheit beschnitten. Er dürfe doch noch eine "deutsche Nationalmannschaft" fordern, sagte der Rechtsextremist der taz. Warum Dunkelhäutige für ihn keine "Deutsche" sein könnten, wollte er nicht erklären. Schließlich wolle er sich strafrechtlich nicht noch mehr angreifbar machen.

Voigt und Schwerdt stehen nicht zum ersten Mal vor Gericht. Schwerdt, der zugleich auch Landesvorsitzender der NPD Thüringen ist, hatte 1998 und 2000 mehrmonatige Haftstrafen unter anderem wegen Volksverhetzung und Verbreitung von NS-Propagandamaterial absitzen müssen. Voigt war 2005 wegen Volksverhetzung zunächst zu vier Mona- ten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Als er Revision einlegte, wurde das Verfahren eingestellt.

Voigt steht derzeit auch in der Partei unter Druck. Maue Wahlergebnisse, Unregelmäßigkeiten bei den Parteifinanzen und nicht zuletzt der Streit im Umgang mit der gewaltbereiten Neonaziszene lassen Stimmen laut werden, ihn beim nächsten Parteitag im Mai zu stürzen. Voigt führt die NPD als Bundesvorsitzender seit 1996.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.