Krach bei der "Berliner Zeitung": Doppelleben vor Gericht

Das Arbeitsgericht verhandelt die Klage gegen Josef Depenbrock, den Chefredakteur und Geschäftsführer der "Berliner Zeitung". Die Redaktion hält die Doppelfunktion für unzulässig.

Hier hängt der Haussegen schief. Man sieht sich vor Gericht. Bild: dpa

Am Mittwoch wird am Arbeitsgericht Berlin die Klage verhandelt, die der Redaktionsausschuss der Berliner Zeitung im März gegen den Berliner Verlag eingereicht hat. Die Klage richtet sich gegen die Doppelfunktion von Chefredakteur und Geschäftsführer Josef Depenbrock. Die Vermischung von redaktioneller und kaufmännischer Tätigkeit widerspreche dem Redaktionsstatut, begründete der Ausschuss die Klage, die von den Journalistengewerkschaften unterstützt wird. Depenbrock, fordert die Redaktion, solle einen seiner Posten abgeben; man könne nicht die Interessen einer Redaktion vertreten, wenn man zugleich Geschäftsführer sei.

Depenbrock sieht das anders. Er finde es - so hört man, interviewen lässt er sich nur vom Spiegel - sogar gut für die Redaktion, wenn er auch Geschäftsführer sei: Als Vertreter des Verlags sei er ständig unter Beobachtung und könnte beispielsweise nie einen redaktionellen Beitrag kippen, der sich gegen einen Anzeigenkunden richte.

Die Redaktion sieht das anders: Erst im Juni wurde bekannt, dass bei der BV Deutsche Zeitungsholding, zu der die Berliner Zeitung gehört, 150 bis 200 der 930 Stellen gestrichen werden sollen, etwa 40 davon in der Redaktion der Zeitung. Depenbrock, so der Vorwurf der Redaktion, winke die Renditevorgaben aus der Londoner Mecom-Zentrale nur an sie durch. Sie wolle einen Chefredakteur, der ihre Interessen gegenüber den Interessen des Verlags vertrete.

Der Gerichtstermin ist ein vorläufiger Höhepunkt in der bewegten jüngeren Geschichte der Berliner Zeitung: Sie wurde verkauft. Die Belegschaft protestierte heftig. Der Chefredakteur wechselte. Ein neuer kam. Ein Sparkurs wurde angekündigt. Der Chefredakteur wurde auch Geschäftsführer. Der Sparkurs wurde umgesetzt. Der Londoner Konzernchef kündigte an, dass es einen neuen Content-Vertriebsweg namens Internet gebe, auf den er verstärkt setzen wolle. Die Chefredakteurin der Netzeitung, die ebenfalls zum Verlag gehört, wurde auch Stellvertreterin des Chefredakteurs der Berliner Zeitung, sie sollte die Verzahnung von Printausgabe und Onlineauftritten übernehmen. Der Chefredakteursgeschäftsführer wurde auch Personalchef. Ein Leitender Redakteur der früheren Ostzeitung wurde als ehemaliger Stasi-IM enttarnt. Der Chefredakteursgeschäftsführerspersonalchef wurde auch Stasi-Aufklärer. Der Sparkurs wurde verschärft. Zuletzt nun wurde die Onlinestrategie auf Eis gelegt.

Bei der Klage am Arbeitsgericht Berlin geht es also nicht nur um Depenbrocks Doppelfunktion als Journalist und Manager. Es geht am Beispiel der Berliner Zeitung, der ersten deutschen Zeitung, die von Investoren aus der Private-Equity-Branche übernommen worden war, um Grundsätzliches: Was ist journalistische Unabhängigkeit und wie ist Qualitätsjournalismus möglich, wenn ein Medienunternehmen behandelt wird, als wäre sie eine Brezelfabrik, ein Renditeprojekt?

Das Redaktionsstatut der Berliner Zeitung wurde am 28. August 2006 auch von Josef Depenbrock in seiner Funktion als Chefredakteur unterzeichnet. Ob darin festgelegt ist, dass Chefredaktion und Geschäftsführung personell voneinander zu trennen sind, muss nun das Gericht klären.

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