Harry-Potter-Autorin gewinnt vor Gericht: Rowling verhindert Potter-Lexikon
In einem Urheberstreit hat sich die Bestseller-Autorin J.K. Rowling gegen einen kleinen US-Verlag und einen Fanwebsite-Betreiber durchgesetzt, die eine Harry-Potter-Enzyklopädie planten. Glückwunsch.
BERLIN ap/taz Die Bestseller-Autorin Joanne K. Rowling hat den Rechtsstreit um die geplante Veröffentlichung eines Harry-Potter-Lexikons gewonnen. Ein Richter in New York erklärte, die Veröffentlichung von Steven Vander Ark würde Rowlings Rechte als Autorin gravierend verletzen. Die britische Autorin hatte den US-Verlag RDR Books wegen der Veröffentlichung des Lexikons im vergangenen Jahr verklagt. Das Gericht hatte im April eine außergerichtlichen Einigung angeregt, aber Rowling blieb hart. Sie müsse das Recht von Autoren auf deren eigene Arbeit hochhalten, erklärte sie. Schließlich hätte Vander Ark keine eigene Arbeit seiner Enzyklopädie hinzugeführt, sondern sich einfach ihrer Arbeit bedient.
Die britische "Potter"-Erfinderin hatte zu Beginn des Prozesses erklärt, sie betrachte das geplante Lexikon als "Diebstahl im großen Stil von 17 Jahren meiner harten Arbeit". Die Auseinandersetzung habe zudem zu einer kreativen Blockade bei der Arbeit an ihrem neuen Roman geführt. Der Verlag wollte ein Begleitlexikon zu den Büchern um die Abenteuer in Hogwarts herausgeben. Die Enzyklopädie basiert auf einer beliebten Website des Autors, auf der Harry-Potter-Fans aus der ganzen Welt ihr einschlägiges Wissen weitergeben. Inzwischen musste besagte Website Anfang des Monats wegen technischen Domain-Problemen auf eine andere Website umziehen. Rowlings war ursprünglich ein Fan der Website, die als beste J.K. Rowling Fansite ausgezeichnet wurde. Aber es bestünde ein Unterschied zwischen einer Fan-Website und einem Buch, so Rowling.
Angeblich geht es der 43-jährigen Multimillionärin in dieser Angelegenheit nicht ums Geld. Sie selbst habe ein offizielle Harry-Potter-Enzyklopädie ursprünglich geplant, und habe den Erlös spenden wollen. Im April erklärte sie dann allerdings vor Gericht, sie sei sich nun nicht mehr sicher, ob sie das Projekt noch angehen wolle.