VOLKSBEGEHREN FÜR EINE GLÜCKLICHE ZUKUNFT DER S-BAHN : Verfassungsgericht prüft die Zulässigkeit
Der Berliner Verfassungsgerichtshof verhandelt am Mittwoch kommender Woche über die Zulässigkeit des Volksbegehrens zur Verbesserung des S-Bahn-Verkehrs. Der Senat hatte das beantragte Volksbegehren vor einem Jahr für unzulässig erklärt, den Antrag aber dem Landesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Initiator des Volksbegehrens ist der sogenannte S-Bahn-Tisch. Er will eine Privatisierung des S-Bahn-Betriebs verhindern, wenn der Verkehrsvertrag mit der Deutschen Bahn Ende 2017 ausläuft.
Die Initiative hatte im Dezember 2011 rund 32.000 Unterschriften eingereicht, von denen insgesamt 28.084 gültig waren. Nötig waren lediglich 20.000 Unterschriften.
Der Zugbetrieb auf dem Berliner S-Bahn-Ring und den Zubringerstrecken aus dem Südosten und Königs Wusterhausen war schon vor einiger Zeit europaweit ausgeschrieben worden. Der S-Bahn-Tisch hatte unter anderem auch die Rückkehr von Aufsichtspersonal auf jeden S-Bahnhof und zehn Stunden lang geöffnete Schalter auf jedem Umsteigebahnhof innerhalb des Stadtgebiets gefordert sowie eine deutliche Aufstockung der Zahl der S-Bahn-Züge. Zudem verlangten die Antragsteller auf ein Volksbegehren, die jeweils gültigen Verkehrsverträge offenzulegen.
Der Senat hatte seine Zweifel an der Zulässigkeit des Volksbegehrens vor allem mit dem Argument begründet, dass in einen laufenden Verkehrsvertrag per Gesetzesbeschluss eingegriffen werden solle. Das betreffe sowohl die Anforderungen an den S-Bahn-Betrieb als auch die Offenlegung der Verträge. Den Verkehrsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg mit der S-Bahn hat der Senat aber dann schon Anfang März 2012 im Internet veröffentlicht. (dpa)