Lügen beim Einbürgerungstest: Entdeutschen als Strafe
Ein Gesetz soll regeln, wann und warum EinwanderInnen die deutsche Staatsbürgerschaft wieder verlieren können. Auch Ehepartner und Kind sind dann betroffen.
Wer bei der Einbürgerung trickst oder lügt, kann die deutsche Staatsbürgerschaft wieder verlieren. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat. Die Rücknahme ist aber nur in den ersten fünf Jahren nach der Einbürgerung möglich. Wird der Schwindel erst später bekannt, bleibt er folgenlos.
Eigentlich heißt es im Grundgesetz: "Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden." Deshalb war lange unklar, ob die Rücknahme einer Einbürgerung überhaupt möglich ist. Vor rund zwei Jahren hat jedoch das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Garantie im Grundgesetz nur für eine redlich erworbene Staatsbürgerschaft gilt - und nicht wenn diese erschlichen wurde.
Experten schätzen, dass die Behörden in den letzten Jahren einigen hundert Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft wieder aberkannt haben. Jetzt will die Bundesregierung erstmals eine eindeutige gesetzliche Regelung hierfür schaffen. Auf Anregung des Bundesverfassungsgerichts soll darin auch festgelegt werden, wie lange eine Rücknahme der Einbürgerung möglich ist und was mit Kindern und Ehepartnern der Betroffenen passiert.
"Die Rücknahme darf nur bis zum Ablauf von fünf Jahren nach der Bekanntgabe der Einbürgerung erfolgen", heißt es im aktuellen Gesetzentwurf von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Er bleibt damit deutlich unter der Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichts, das im Februar eine Rücknahme nach acht Jahren als unverhältnismäßig angesehen hatte. Irgendwann müsse sich auch ein Trickser darauf einstellen können, dass er jetzt dauerhaft Deutscher geworden ist.
Innerhalb der fünfjährigen Rücknahmefrist können nach einer Schummelei auch Kinder und Ehegatten die deutsche Staatsbürgerschaft wieder verlieren. Bei Kindern, die erst nach der Einbürgerung geboren wurden, erfolgt der Verlust automatisch. Bei Ehegatten und Kindern, die bei der Einbürgerung schon auf der Welt waren, erfolgt eine Ermessensprüfung. Wer vom Schwindel nichts wusste, kann in der Regel Deutscher bleiben.
Die Gründe für die Rücknahme einer Einbürgerung sind vielfältig. Mal wurden falsche Verdienstbescheinigungen vorgelegt, mal eine Zweitehe oder Haftstrafe im Ausland verschwiegen. Oft wurde auch die Tätigkeit für eine verbotene Organisation wie die kurdische PKK oder den fundamentalistischen Kölner Kalifatsstaat verheimlicht. Selbst ein angeblich falsches Bekenntnis zum Grundgesetz könnte als Täuschung gewertet werden.
Wer die deutsche Staatsbürgerschaft verliert, muss Deutschland in der Regel nicht verlassen, sondern kann mit einer Aufenthaltserlaubnis hierbleiben. Er darf aber bei Bundes- und Landtagswahlen nicht mitwählen und kann nach schweren Straftaten ausgewiesen werden.
Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) fordert, dass eine erschlichene Einbürgerung bis zu zehn Jahre lang zurückgenommen werden kann. Der Bundesrat schlug in einer ersten Stellungnahme die Einführung einer zusätzlichen Strafvorschrift vor. Wer bei der Einbürgerung täuscht, soll mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft betraft werden.
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