Gericht stoppt Hafentunnel

VERKEHR Bremerhaven muss mit Bau warten

Bremerhaven muss mit jeglichen Bauarbeiten für den Hafentunnel warten. Das entschied das Verwaltungsgericht Bremen am Dienstag in einer Vorentscheidung im Eilverfahren.

Die Stadt Bremerhaven wollte noch vor Ende Februar die ersten Bäume fällen. „Das Gericht hielt die Zwischenentscheidung in Anbetracht der Kürze der Zeit zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes für geboten.“ Der Planfeststellungsbeschluss umfasst selbst 261 Seiten. Das Eilverfahren selbst soll nun binnen weniger Monate entschieden werden. Gegen den Planfeststellungsbeschluss hatten fünf AnwohnerInnen im Eilverfahren Klage erhoben. Sie sind vom Bau des Hafentunnels an der Cherbourger Straße direkt betroffen, Teile ihrer Grundstücke sollen dafür enteignet werden. Wegen Brutzeiten und Baumschutzverordnungen werden die Baumfällarbeiten nun mindestens bis zum Ende der Schutzzeit im Oktober ruhen müssen. Der Tunnel soll 2016 fertig sein und die Häfen besser an die A 27 anbinden.  JPB