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Herr Stumberg, wie kommen Sie zu Ihren abenteuerlichen Behauptungen? Sie schreiben: "Hier wird ein (glücklicherweise verhindertes) Verbrechen an unzähligen Menschen schön gezeichnet und ungeschickt versucht, einen potentiellen Massenmörder zu sympathisieren." Kommentieren Sie eigentlich immer Kommentare oder Artikel, die Sie offenkundig nicht gelesen haben?
Fragt besorgt
der Autor
Ein gelungener Kommentar, kann Pascal Breucker nur zustimmen.
Herr Beucker bestätigt uns, was wir immer vermutet haben: Die Gotteskrieger, ach!, das sind doch eigentlich ganz nette Leut von nebenan. Nee, is klar, Herr Beucker. Das ist natürlich ein augenscheinlicher Ansatz, die Trägheit des deutschen Justizsystems in einem solchen Artikel hervorzuheben. Das ist das Wichtigste. Wir lernen also darüber hinaus: Das deutsche Justizvollzugssystem ist lahmarschig, mag keine sympatischen jungen Gotteskrieger und verurteilt sie aus genau diesen Gründen zu lebenslanger Haft. Dass der Mann einen bestialischen Anschlag geplant hat und, über die Massentötungsbereitschaft hinaus, den Überlebenden mittels Beimischung von Backpulver unerträgliche Schmerzen zufügen gedachte, das ist doch wirklich sekundär. Eine Banalität, die nicht der Rede wert ist! Hier wird ein (glücklicherweise verhindertes) Verbrechen an unzähligen Menschen schön gezeichnet und ungeschickt versucht, einen potentiellen Massenmörder zu sympathisieren.
schade taz ...
manchmal wünscht man sich, dass die überlegungen, gerade einer alternativ und liberal schreibenden zeitung über die abgleichung der bösartigkeit des täters mit der anzahl der verhängten haftjahre hinausgehen.
es ist die absolute ausnahme, dass für den versuch eines mordes die komplett für mord vorgesehene haftstrafe verhängt wird. vor allem, ob das der gesellschaft jetzt wirklich hilft, hätte ich in einem kommentar zu diesem urteil gerne angedacht gehabt. ist der täter so unbelehrbar, dass man nicht hätte annehmen können, dass er nach acht jahren (oder mehr oder weniger) vielleicht seine überzeugung überdacht hat? ist er eine solche bedrohung, dass er sowieso ewig in sicherheitsverwahrung verbringen muss?
in letzterem fall wäre die höhe des strafmaßes nur symbolischer natur. und das ist sie letztlich auch: sie soll sagen, "mit uns ist nicht gut kirschen essen, wenn es um terrorismus geht! da kennen wir keine gnade!" das mag richtig sein, hat aber mit der frage, ob man mit solch symbolischen harten strafen wirklich etwas erreicht, wenig zu tun.
Ein paar worte mehr über den ausnahmecharakter des urteils und auch gedanken über den zweck solcher strafen wären erfreulich gewesen.
Manager klagen einer Umfrage zufolge über zu sehr gestiegene Energiepreise. Aber die sind gar nicht mehr so hoch, sagt das Wirtschaftsministerium.
Kommentar Kofferbomber: Kein Indiz für Tötungshemmung
Der "Kofferbomber" Youssef Mohamad El Haj Dib wurde zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Richtig so, denn Reue war nicht zu erkennen.
So sehr die Polizisten-Freisprüche von Dessau auch empört haben: Man sollte sich davor hüten, Unvergleichbares zu vergleichen. Die lebenslange Haft für den "Kofferbomber" Youssef Mohamad El Haj Dib - das ist ein hartes Urteil, ohne Zweifel. Aber falsch ist es nicht. Nur weil in Dessau trotz aller Zweifel für die Angeklagten entschieden wurde, hat das Gericht im Fall des Kofferbombers nicht zu Unrecht gegen den Angeklagten geurteilt.
Mit El Haj Dib hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht einen radikalislamistisch verhetzten jungen Mann mit einem abgrundtiefen Hass auf "den Westen" und alle "Ungläubigen" verurteilt. Eine Abkehr von seinem religiösen Fanatismus war in der rund einjährigen Hauptverhandlung nicht zu erkennen. Es war denn auch nicht mehr als ein ganz schwacher Strohhalm, an den sich die Verteidigung geklammert hat: Ihr Mandant, dessen Vorbilder Mussab al-Sarkawi und Ussama Bin Laden sind, habe im letzten Moment Gewissensbisse bekommen und die Sprengsätze absichtlich so konstruiert, dass sie nicht hätten explodieren können. Aus der ursprünglichen mörderischen Tat sei so ein symbolischer Akt des Protests geworden. Doch außer den fragwürdigen und widersprüchlichen Aussagen El Haj Dibs gibt es bis heute keinerlei Belege für diese Behauptung.
Im Gegenteil: Mit seinem im Libanon abgelegten Geständnis, Ziel des missglückten Anschlags sei gewesen, möglichst viele Menschen umzubringen, widersprach Mittäter Dschihad Hamad der Verteidigung von Anfang an. Dass er es zwischenzeitlich widerrufen hat, änderte nichts daran. Denn die Version, die Hamad anschließend lieferte, wirkte nicht nur unglaubwürdig - sie deckte sich vor allem weiterhin nicht mit der El Haj Dibs.
Die These der Bundesanwaltschaft, dass nur die technische Unfähigkeit der beiden Bombenbauer eine unbeschreibliche Katastrophe verhindert hat, ließ sich jedenfalls nicht widerlegen. El Haj Dib wollte töten und hätte viele getötet, falls er dazu in der Lage gewesen wäre. Wenn sich die Verhängung einer lebenslangen Haftstrafe rechtfertigen lässt, dann in solchen Fällen. PASCAL BEUCKER
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Kommentar von
Pascal Beucker
Inlandsredakteur
Jahrgang 1966. Arbeitet seit 2014 als Redakteur im Inlandsressort und gehört dem Parlamentsbüro der taz an. Zuvor fünfzehn Jahre taz-Korrespondent in Nordrhein-Westfalen. Seit 2018 im Vorstand der taz-Genossenschaft. Mehrere Buchveröffentlichungen. Sein neues Buch "Pazifismus - ein Irrweg?" erscheint Ende Juli im Kohlhammer Verlag.