Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf: Mehr Kontrolle über Internetnutzer

Innenminister Schäuble will, dass Webseitenbetreiber künftig IP-Adressen von Internet-Surfern protokollieren dürfen. Bürgerrechtler halten dies für "ungeheuerlich".

Internetseiten-Betreiber dürfen IP-Adressen ihrer Nutzer künftig speichern. Bild: dpa

BERLIN taz Die Bundesregierung will den Betreibern von Internetseiten künftig ausdrücklich erlauben, die IP-Adressen ihrer Nutzer zu speichern. Viele Seitenanbieter machen dies bereits, doch sie bewegen sich dabei in einer rechtlichen Grauzone. Die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung halten die Pläne der Bundesregierung für "ungeheuerlich".

Der Gesetzentwurf von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wurde vorige Woche im Bundeskabinett auf den Weg gebracht. Eher versteckt findet sich in dem Entwurf ein Passus zur Änderung des Telemediengesetzes. Danach darf der Webseitenbetreiber künftig Nutzungsdaten speichern, um Störungen zu erkennen und zu beseitigen.

Fast alle Webseitenbetreiber (zum Beispiel Online-Medien oder Online-Shops) speichern IP-Adressen der Nutzer zumindest kurzfristig in sogenannten Logfiles, um technische Probleme zu analysieren oder Hackerattacken abwehren zu können. Außerdem nutzen Seitenbetreiber die IP-Adressen oft, um zu sehen, wie lange ein Nutzer auf einer Webseite bleibt und was er sich konkret ansieht.

Die IP-Adresse (zum Beispiel 91.18.254. 206) wird bei Privatnutzern jeweils neu vergeben, wenn sie sich ins Internet einwählen. Bisher ist unklar, ob die Speicherung dieser Zahlenkolonnen erlaubt ist. So entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte 2007, dass die Speicherung von IP-Adressen grundsätzlich verboten ist.

Jedoch hat das Amtsgericht München 2008 erklärt, dass Internet-Nutzer die Speicherung ihrer IP-Adresse nicht verhindern können, weil diese kein personenbezogenes Datum sei. Der Webseitenbetreiber könne aus den abstrakten Zahlen schließlich nicht sehen, welche Person dahintersteht. Nur der Internet-Provider, beispielsweise T-Online, kann zuordnen, welchem Kunden er zu einer bestimmten Zeit eine bestimmte IP-Adresse vergeben hat. Seit Jahresbeginn muss er dies wegen der Vorratsdatenspeicherung sogar sechs Monate speichern. Er darf die Information aber nur der Polizei herausgeben.

Das Innenministerium will die Grauzone jetzt beseitigen und den Webseitenbetreibern das Speichern von IP-Adressen ausdrücklich erlauben. Da dies aber nur zur Abwehr von Störungen möglich sein soll, heißt dies im Umkehrschluss, dass IP-Adressen nicht mehr gespeichert werden dürfen, um das Nutzerverhalten zu analysieren. Dazu gibt es inzwischen auch genügend völlig anonyme Möglichkeiten.

Betroffen von dieser eher datenschutzfreundlichen Einschränkung ist zum Beispiel das Bundesinnenministerium selbst. Im Impressum seiner Webseite www.bmi.bund.de heißt es derzeit, IP-Adressen würden gespeichert und "zur Verbesserung unseres Internetdienstes genutzt".

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sieht in der künftig ausdrücklich erlaubten Speicherung der IP-Adressen durch die Webseitenbetreiber eine "freiwillige Vorratsdatenspeicherung", die "gewaltig" über bisherige Speicherpflichten hinausgehe.

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