VATERSCHAFTSNACHWEIS : Zwillinge nicht eindeutig unterscheidbar
CELLE | Eineiige männliche Zwillinge, die beide als Vater eines 14-Jährigen in Betracht kommen, können nicht zur Abgabe einer Spermaprobe gezwungen werden. Das entschied der 15. Zivilsenat am Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem jetzt veröffentlichten Urteil. Geklagt hatte ein Jugendlicher aus dem Landkreis Hameln, dessen Mutter nach Überzeugung des Gerichts mit beiden Zwillingsbrüdern Verkehr gehabt hatte. Nach Ansicht des Gerichts existiert „beim jetzigen Stand der Wissenschaft kein erprobtes Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft bei eineiigen Zwillingen“ (Az 15 UF 51/06). Fünf Sachverständigengutachten hatte das Gericht anfertigen lassen, um neuartige Verfahren zur Untersuchung von Spermaproben auf ihre Tauglichkeit prüfen zu lassen. Alle Verfahren versprächen jedoch keine gesicherten Ergebnisse. „Gerichtsverfahren bieten keinen Raum für experimentelle Grundlagenforschung“, teilte das Celler Gericht mit. Mit dem Urteil der Oberlandesgericht wird eine entgegengesetzte Entscheidung der Vorinstanz korrigiert. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, der Kläger kann nun den Bundesgerichtshof in Karlsruhe anrufen. (afp)